17-Jährige bewusstlos in Ems gestoßen: Haft für vier Angeklagte
Das Landgericht Osnabrück hat vier Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt - unter anderem wegen versuchten Mordes. Sie hatten eine 17-Jährige misshandelt und bewusstlos in die Ems geworfen.
Die längste Haftstrafe erhielt ein 24-jähriger Angeklagter. Er muss wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, besonders schweren Raubs, erpresserischen Menschenraubs und Freiheitsberaubung für elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein 20-jähriger Angeklagter wurde wegen denselben Taten zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der dritte ebenfalls 20 Jahre alte Angeklagte wurde unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die angeklagte 28-jährige Frau wurde unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Gericht: Tötungsabsicht im Tatverlauf entwickelt
Laut Gericht gab es wohl zunächst keine Tötungsabsicht, als die Gruppe die 17-Jährige in einen Wald bei Meppen gelockt habe - es soll sich lediglich um einen Körperverletzungsvorsatz gehandelt haben. Die Tötungsabsicht habe sich im weiteren Verlauf der Tat aber entwickelt, so die Kammer. Aufgrund der vielen schweren Verletzungen des Opfers ging das Gericht davon aus, dass die gesamte Gruppe den Tod der 17-Jährigen zumindest billigend in Kauf nahm.
Opfer bewusstlos in Ems gestoßen
Das Urteil sollte ursprünglich schon am 12. Februar gesprochen werden, der Termin wurde aber verschoben. Die Staatsanwaltschaft hatte den vier Angeklagten versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl, Menschenraub und Geiselnahme vorgeworfen. Sie hätten sich bewusst auf die Tat vorbereitet und besonders grausam, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Laut Anklage sollen die drei Männer und die 27-Jährige das Opfer in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2024 aus Verärgerung über einen Streit über Stunden misshandelt haben. Immer wieder sollen sie mit einem Messer auf das Opfer eingestochen, Zigaretten auf ihrem Körper ausgedrückt, sie gewürgt und geschlagen haben. Zum Schluss hätten sie die junge Frau bewusstlos in die Ems gestoßen, so die Anklage. Das 17-jährige Opfer habe in Lebensgefahr geschwebt, sich aber aus eigener Kraft aus dem Wasser retten können.
Racheakt: Jugendliche unter Vorwand in Wald gelockt
Das Tatmotiv war zunächst nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft ging jedoch von einem Racheakt aus. Demnach ist das Opfer eine gemeinsame Bekannte der mutmaßlichen Täter. Unter einem Vorwand sollen die Jugendlichen sie in einen Wald bei Meppen gelockt und gefesselt haben und ihr anschließend Handy, Schmuck und Geldbeutel abgenommen haben. Mit Gewalt seien sie dann an die Bank-PIN des Opfers und den Sperrcode ihres Handys gelangt. Nach dem Fund von Chatverläufen und Bildern auf dem Smartphone der 17-Jährigen hätten sich die Angeklagten von ihr verraten gefühlt. Daraufhin hätten sie beschlossen, ihr Opfer unter größtmöglichen Leiden und Schmerzen umzubringen, hieß es von der Staatsanwalt. Die Plädoyers zu der Verhandlung wurden in einer nicht öffentlichen Sitzung gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
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