Zweijähriger startet Auto und verletzt Oma - Mutter haftet
Eltern müssen Kleinkinder jederzeit beaufsichtigen. Zu diesem Urteil kommt das OLG Oldenburg. Die Mutter eines Zweieinhalbjährigen muss für die Folgen eines Unfalls aufkommen, den ihr Sohn verursacht hat.
Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg haften Eltern auch dann für ihre Kinder, wenn sie diese nur kurzfristig unbeaufsichtigt lassen. Ein Kleinkind müsse immer beaufsichtigt werden, so die Richter in ihrer Begründung. Eltern müssten das Maß ihrer Aufsicht zudem an mögliche Gefahren anpassen. Nach Ansicht des OLG hat die Mutter in dem konkreten Fall eine ganz erhebliche Gefahr geschaffen, indem sie ihren Sohn im Auto allein ließ.
Kleinkind startet Auto - Großmutter schwer verletzt
Die Mutter hatte während einer Familienfeier im Landkreis Osnabrück den kleinen Sohn auf den Beifahrersitz gesetzt, ihn aber nicht angeschnallt und dann kurz allein gelassen. Den Autoschlüssel ließ sie im Wagen. Das Kleinkind krabbelte vom Kindersitz, griff den Autoschlüssel und startete das Auto. Der Wagen machte einen Satz nach vorne und verletzte die Großmutter schwer, die vor dem Auto auf einer Bank gesessen hatte.
Krankenkasse fordert Kostenerstattung von der Mutter
Für die Kosten der umfangreichen Behandlung im Krankenhaus nahm die Krankenkasse der Großmutter die Mutter in Haftung. In einem ersten Gerichtsverfahren wies das Landgericht Osnabrück die Klage ab. Die Kasse ging in Berufung. Das OLG Oldenburg gab ihr nun recht. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln. Die Mutter hätte den Schlüssel abziehen müssen oder jemanden um die kurzfristige Beaufsichtigung des Kindes bitten müssen. Wie hoch die Schadensumme ausfällt, steht derzeit noch nicht fest.