Wolfsabschuss in Leer gestoppt: Gericht prüft Eilantrag
Im Landkreis Leer darf ein seit dem 8. November zum Abschuss freigegebener Wolf vorerst nicht geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am Samstag entschieden. Grund dafür ist laut Gericht ein Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes, über den noch entschieden werden muss. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe reichte diesen am Freitag ein und begründete ihn damit, dass der Landkreis Leer zum wiederholten Mal gegen nationale und europäische Vorschriften verstoßen habe. So sei die Tötung des Tieres genehmigt worden, ohne sich zuvor mit Umweltverbänden zu beraten. Laut der Kreisverwaltung hat das Tier allein in Jemgum nachweislich 20 Mal Nutztiere angegriffen. Die Wölfe bedrohten indirekt auch die Sicherheit der Deiche, da Schafe das Gras auf den Deichen kurz halten und der Boden so fest bleibe, sagte Landrat Matthias Groote (SPD) am Donnerstag.