Volksverhetzung: Verfahren gegen Pastor vorläufig eingestellt
Ein erneuter Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung ist bereits wieder beendet. Das Landgericht Bremen hat das Verfahren vorläufig eingestellt - gegen eine Bedingung.
Innerhalb von sechs Monaten müsse der Pastor eine Geldauflage von 5.000 Euro zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch. Endgültig eingestellt wird das Verfahren demnach erst, wenn er das Geld an den gemeinnützigen Verein Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben in Bremen überwiesen hat. Zuvor hatte Latzel zum Prozessauftakt in einer Erklärung um Entschuldigung gebeten und schwere Fehler eingeräumt.
Umstrittene Aussagen während Ehe-Seminar
Seit vier Jahren wurde vor Gericht um Aussagen des Pastors der Bremer Sankt Martini zur Homosexualität gerungen. Laut Anklage hatte Latzel vor fünf Jahren in einem fast zweistündigen Vortrag vor rund 30 Ehepaaren Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet. Die Aussagen im Oktober 2019 gelangten als Audiodatei online.
Juristischer Streit über mehrere Instanzen
Der juristische Streit hat mehrere Instanzen beschäftigt. Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht hob das Urteil im Berufungsprozess im Mai 2022 auf. Die Staatsanwaltschaft legte aber Revision beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Dieses hob im Februar 2023 das Urteil des Landgerichts wegen lückenhafter Begründung auf - und verwies den Fall zurück an das Landgericht.