Ein Angeklagter betritt den Gerichtssaal vom Landgericht Verden. © dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt

Vierfach-Mord in Rotenburg: Soldat bereut Tat laut Psychiater nicht

Stand: 02.10.2024 16:05 Uhr

In der Nacht zum 1. März soll ein Soldat im Landkreis Rotenburg vier Menschen getötet haben. Vor Gericht hat er bislang geschwiegen. Gegenüber einem Psychiater äußerte sich der 33-Jährige aber - und zeigte keine Reue.

von Maren Momsen

Weil der Angeklagte sich im Prozess vor dem Landgericht Verden bislang nicht geäußert hat, hatten die Richter am Mittwoch den Gutachter als Zeugen vorgeladen. Das Ziel: Erfahren, wie der Angeklagte die Morde gegenüber dem Psychiater geschildert hatte. Der erneut komplett in schwarz gekleidete Bundeswehrsoldat hörte der Aussage des Gutachters scheinbar regungslos zu. Seine Verteidiger betonten aber, er wolle sich später im Prozess noch zu den Morden und seinen Beweggründen äußern.

Psychiater: Soldat hoffte auf Versöhnung mit Ehefrau

"Die Menschen, die ich verantwortlich mache, sind nicht mehr da. Seitdem kann ich besser schlafen und essen." Das habe der Angeklagte ihm mehrfach gesagt, betonte der Gutachter. Demnach war die Ehe des Bundeswehrsoldaten schon Monate vor der Tat zerbrochen. Er selbst habe immer noch gehofft, dass seine Ex-Frau wieder zu ihm zurückkehre. Er habe sich auch nach einer Trennung vorstellen können, mit ihr weiter in dem gemeinsamen Haus im Landkreis Rotenburg zu leben. Als seine Ex-Frau daran kein Interesse gezeigt habe, habe er daran gedacht, sich mit seiner Dienstwaffe selbst zu töten.

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Angeklagter spionierte wohl Häuser aus

Nach Angaben des Gutachters hätten der Soldat und seine Ex-Frau bis zum Ende vergangenen Jahres ihre Eheprobleme vor Familie und Freunden noch geheim gehalten, so die Erzählung des Angeklagten. Nur die beste Freundin seiner ehemaligen Lebensgefährtin habe dieser geraten, sich von ihm zu trennen. Der Angeklagte habe zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst, wer der neue Partner seiner Frau ist. Über einen Fake-Account in den sozialen Medien habe er dann Kontakt zu dem Mann gesucht, um ihm zu sagen, dass er sich von seiner Frau fernhalten solle. Zudem sei seine Ex-Frau zu diesem Zeitpunkt erneut schwanger gewesen und er unsicher, wer der Vater des neuen Kindes ist - er selbst oder der neue Partner seiner Frau. Er habe daraufhin die Häuser des neuen Partners und der besten Freundin seiner Frau ausspioniert.

Soldat soll Taten genau geplant haben

Seine Ex-Frau und ihr neuer Freund zeigten den Soldaten danach bei der Polizei an, weil sie sich bedroht fühlten. Doch diese Warnung hatte offenbar einen gegenteiligen Effekt: Als die Polizisten nicht einmal seine Waffen mitgenommen hätten, habe der 33-Jährige entschieden, dass er die "primären und sekundären Ziele" eliminieren müsse, sagte er dem Gutachter. Und das habe er dann auch sehr präzise geplant: Er kaufte sich dafür eine Waffe und fuhr in der Nacht zum 1. März zunächst zum Haus des neuen Partners seiner Frau, wie er dem Gutachter sagte. Er drang dabei wie bei einem militärischen Häuserkampf in das Wohnhaus in Scheeßel ein und erschoss zunächst die schlafende Mutter des Mannes aus nächster Nähe. Als der neue Partner seiner Ex-Frau die Treppe herunterkam, habe er noch kurz mit ihm gesprochen und dann fünf Schüsse auf ihn abgefeuert.

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33-Jähriger habe Dreijährige nicht töten wollen

Anschließend sei er ein paar Kilometer weiter nach Westervesede (Landkreis Rotenburg) gefahren und habe dort die beste Freundin seiner Frau erschossen. Mit ihr habe er nicht sprechen müssen, sagte er dem Gutachter. Sie habe sofort geahnt, was los ist, als sie ihn in Kampfhose und mit Waffe in der Hand sah. Dass er mit dem einen Schuss, den er auf sie abgab, auch die dreijährige Tochter auf ihrem Arm tödlich getroffen hatte, will er nicht bemerkt haben, sagte der Gutachter weiter vor Gericht über die Angaben des Angeklagten. Das sei nicht geplant gewesen.

Video soll anderen Tathergang zeigen

Der Vorsitzende Richter erklärte anschließend, dem Gericht liege ein Video zu dem Geschehen vor, das einen anderen Tatablauf zeige als den, den der Angeklagte geschildert habe. Auch habe der 33-Jährige darauf sehr wohl bemerkt, dass er die Tochter getroffen hatte. Laut dem Richter wird dieses Video noch im Prozess berücksichtigt werden. Seinem Sohn habe der Angeklagte nach den Taten gesagt, dass er jetzt erstmal lange ins Gefängnis müsse, ihn aber irgendwann wiedersehen werde. Bis dahin werde sich die Ex-Frau, die Mutter seines Sohnes, um ihn kümmern, so der 33-Jährige laut Aussage des Gutachters. Der Prozess wird am 11. Oktober fortgesetzt.

Rat und Nothilfe bei psychischen Krisen und häuslicher Gewalt

  • Telefonseelsorge: anonyme, kostenlose Beratung rund um die Uhr; Tel. (0800) 11 10 111 oder (0800) 11 10 222
  • Gewalt gegen Frauen - bundesweites Hilfetelefon rund um die Uhr; Tel. (0800) 01 16 016
  • Gewalt gegen Männer - bundesweites Hilfetelefon rund um die Uhr; Tel. (0800) 12 39 900
  • Täterarbeit Häusliche Gewalt Niedersachsen - die Einrichtung bietet eine Übersicht zu regionalen Anlaufstellen für Täter und Opfer

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 02.10.2024 | 09:30 Uhr

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