Vergewaltigung in Klinik: Mörder von Lena erneut verurteilt
Der Mann, der vor zehn Jahren die elfjährige Lena in Emden getötet hat, ist am Freitag vom Landgericht Oldenburg wegen Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs verurteilt worden.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen den 29 Jahre alten Mann. Er hatte Lena 2012 ermordet und wurde daraufhin in die Psychiatrie eingewiesen. In der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) vergewaltigte er dann vor zwei Jahren auf dem Außengelände eine Frau. Zwei Monate zuvor hatte er bereits eine andere Mitpatientin sexuell genötigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verurteilter streitet Vergewaltigung ab
Der Täter wird in der Psychiatrie bleiben: Bei ihm besteht nach Angaben des Gerichts eine verminderte Schuldfähigkeit, weil er seit früher Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. Er ist mittlerweile in einer anderen Klinik untergebracht. Nach der Verlesung der Anklage am Montag war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen worden. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter die psychische Erkrankung des Angeklagten. Der 29-Jährige sagte in dem Prozess, der am Montag begonnen hatte, umfassend aus. Die Vergewaltigung aber habe er bestritten, sagte der Vorsitzende Richter. Nach Auffassung des Gerichts besteht aber kein Zweifel daran, dass es zur Vergewaltigung kam. Die Zeugenaussagen seien glaubwürdig gewesen.
Mehrere Gutachter schätzten Risiko gering ein
Der Mann hatte in der Klinik die Möglichkeit, sich zeitweise frei auf dem Gelände zu bewegen. Die Lockerungsmaßnahmen in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hatte die Staatsanwaltschaft Aurich genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Mehrere Gutachter hätten das Risiko von Missbrauchstaten als gering eingeschätzt. Daraufhin habe man dem 29-Jährigen kurze räumlich begrenzte Ausgänge ohne Begleitung auf dem Gelände des Krankenhauses erlaubt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
DNA-Spuren überführten den Täter zu spät
Offenbar war die Einschätzung falsch - dieses Risiko bestehe bei solchen Verfahren, sagte der Richter am Freitag. Die Opfer litten noch heute. Der 29-Jährige war den Angaben zufolge bei den Taten teilweise maskiert und blieb zunächst unerkannt. Monate später wurde er anhand von DNA-Spuren überführt. Schon nach der ersten Tat gab es diese Spuren, jedoch nahm die Auswertung beim Landeskriminalamt (LKA) viel Zeit in Anspruch. So konnte der Mann sieben Wochen später erneut eine Patientin angreifen und sie vergewaltigen.
Gericht sah in Angeklagtem Gefahr für die Allgemeinheit
Der Tod von Lena in einem Parkhaus in Emden hatte 2012 die Menschen bundesweit bewegt. Das Landgericht Aurich sprach den damals 19-jährigen Täter wegen Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Gericht hielt den jungen Mann wegen seiner schweren Persönlichkeitsstörung aber nur für eingeschränkt schuldfähig, er kam deshalb in die geschlossene psychiatrische Einrichtung. Der Vorsitzende Richter hatte bei der Urteilsverkündung gesagt, der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil er seine Opfer wahllos ausgesucht habe. Einige Monate vor dem Mord an Lena hatte er eine Joggerin bei einem Angriff schwer verletzt.