Tierquälerei: Chefs von großer Schweinemastanlage verurteilt

Stand: 23.03.2023 21:12 Uhr

Zwei Geschäftsführer einer der größten Mastställe Niedersachsens wurden vom Amtsgericht Papenburg wegen Tierschutzvergehen zu Geldstrafen verurteilt. Tierschützer hatten in dem Betrieb heimlich gefilmt.

Die beiden Chefs der Schweinemast aus Sustrum in Lathen (Landkreis Emsland) sind am Mittwoch zu einer Geldstrafe von je 8.500 Euro verurteilt worden. Das Gericht blieb damit knapp unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Richterin sagte, sie sehe es als erwiesen an, dass zahlreiche Schweine länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Zur Mastanlage gehören drei Ställe mit insgesamt rund 15.000 Tieren. Die Ställe wurden von drei Mitarbeitern der Geschäftsführer geführt und kontrolliert.

Richterin: Angeklagte haben ihre Pflicht verletzt

Die Kontrolle der Zustände im Stall über einen längeren Zeitraum an Mitarbeiter zu delegieren, sei zwar in Ordnung, erklärte die Richterin. Trotzdem hätten die Chefs die Kontroll- und Überwachungspflicht. Diese hätten sie verletzt und dabei Leiden und Schmerzen der Schweine billigend in Kauf genommen. Auf heimlich gedrehten Videos von Tierschützern des "Deutschen Tierschutzbüros" waren Schweine mit eitrigen Wunden und kranke Tiere zu sehen.

Verteidigung forderte Freispruch

Die Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandanten gefordert. In ihren Plädoyers stellten sie erneut die Echtheit der Videos infrage. Die Aufnahmen waren das Hauptbeweismittel in dem Verfahren. Die Verteidigung verwies darauf, dass das Material geschnitten worden sei und auch manipuliert worden sein könnte. Aus Sicht des Gerichts gab es keine Zweifel an der Echtheit der Aufnahmen. Allerdings wurde ein zusammengeschnittenes Video nicht als Beweismittel anerkannt und die Angeklagten mit Blick auf die darauf basierenden Vorwürfe freigesprochen. Als Beweismittel genutzt wurde dann ein mehr als zwei Stunden langes, ungeschnittenes Video.

Geschäftsführer akzeptierten das erste Urteil nicht

Mit dem Urteil gelten die beiden Betreiber nicht als vorbestraft. Sie bekamen 85 Tagessätze zu je 100 Euro. Erst ab einer Strafe von 91 Tagessätzen wären sie vorbestraft, hieß es weiter. Eine Strafe unterhalb dieser Grenze schien das Ziel der Verteidigung gewesen zu sein. Die beiden Chefs waren bereits verurteilt worden, zu einer wesentlich höheren Strafe. Gegen dieses Urteil hatten sie aber Einspruch eingelegt. Gegen das am Mittwoch verkündete Urteil können die Männer noch Rechtsmittel einlegen. Die Höchststrafe für die ihnen vorgeworfenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wären drei Jahre Haft gewesen, erklärte ein Gerichtssprecher.

"Deutsches Tierschutzbüro" erstattet Anzeige

Tierschützerinnen und Tierschützer des "Deutschen Tierschutzbüros" hatten ihre Aufnahmen der Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung zukommen lassen. Daraufhin sollten die beiden Geschäftsführer ein Bußgeld bezahlen. Dagegen legten sie aber Einspruch ein. Deshalb landete der Fall vor dem Amtsgericht Papenburg. An dem nun gefällten Urteil übten die Tierschützer Kritik: "Wir hätten hier mit einer deutlich höheren Strafe gerechnet und ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum die beiden Angeklagten mit einem blauen Auge davonkommen", sagte Jan Pfeifer, Sprecher des "Deutschen Tierschutzbüros".

Dieses Thema im Programm:

Niedersachsen 18.00 | 22.03.2023 | 18:00 Uhr

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