Streit um Panzerfahrt: Veranstalter verliert vor Gericht
Im Streit um eine ausgefallene Panzerfahrt bei Oldenburg hat das Amtsgericht in München den Veranstalter zu einer Kostenrückerstattung verpflichtet. Das Gericht gab damit der Klage einer Frau Recht. Diese hatte den sogenannten Erlebnisgutschein für eine einstündige Schützenpanzerfahrt für 342 Euro gekauft, wie das Gericht mitteilte. Zu dem Verfahren war es gekommen, nachdem zunächst zwei geplante Termine im Oktober 2021 sowie im März 2022 verschoben werden mussten. Weil der Veranstalter die Panzerfahrten danach nicht mehr anbot, wollte der Vermittler das Geld einbehalten. Laut Gericht gab er an, dass der zweite Termin nicht einvernehmlich aufgehoben worden sei und der Gutschein damit als eingelöst gelte. Dafür fehlten dem Amtsgericht zufolge aber entsprechende Beweise. Das Unternehmen sei damit zur Rückzahlung verpflichtet, heißt es in dem Urteil.