Polizei stoppt 15-Jährigen mit Kind auf E-Scooter
Polizisten haben am Bahnhof in Varel (Landkreis Friesland) in der vergangenen Woche einen 15-Jährigen mit einem vierjährigen Kind auf einem E-Scooter gestoppt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Eine Beamtin des zuständigen Polizeikommissariats bestätigte dem NDR Niedersachsen, dass sie bei Streifendiensten häufiger fehlerhaftes Verhalten bei Nutzern von E-Scootern beobachte. Bei einem unkontrollierten Sturz sei das Gefahrenpotenzial sehr hoch, so der Präventionsbeauftragte der Polizei Varel, Eugen Schnettler. Daher gibt er nachfolgend einige Hinweise für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr.
E-Scooter im Straßenverkehr: Do's und Dont's
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr darf ein E-Scooter gefahren werden
- auch wenn keine Helmpflicht besteht, wird er von der Polizei empfohlen
- es darf kein Handy während der Fahrt benutzt werden
- ein E-Scooter gehört auf den Radweg oder auf die Straße - Gehwege dürfen nicht benutzt werden
- auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren - mehrere Personen sind nicht erlaubt
- auf dem Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Pkw: Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ein absolutes Alkoholverbot
- eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung in Form einer aufklebbaren Plakette für den Scooter sind Pflicht
- ein E-Scooter muss einen Scheinwerfer, ein Rücklicht, eine Klingel, Reflektoren und zwei voneinander unabhängige Bremsen besitzen