Ein Angeklagter steht in einem Gerichtssaal. © NDR Foto: Maren Momsen

Mord an Inlineskaterin: Verurteilter geht in Revision

Stand: 22.07.2024 15:26 Uhr

Nach dem Urteil wegen Mordes an einer 17-jährigen Inlineskaterin in Barenburg hat die Verteidigerin des Verurteilten Revision eingelegt. Der Mann hatte auch zwei weitere Frauen angegriffen.

Eine Sprecherin des Landgerichts Verden bestätigte den Schritt der Verteidigerin. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler prüfen. Einer Gerichtssprecherin zufolge könnte es Monate dauern, bis der BGH eine Entscheidung fällt. Beim Prozess in der vergangenen Woche sah das Landgericht eine besondere Schwere der Schuld und verhängte die Höchststrafe. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilte es den 43-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung ordneten die Richter an.

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Angeklagte mit unkenntlich gemachtem Gesicht während des Gerichtsverhandlung. © Screenshot
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Getötete Inlineskaterin: Lebenslange Haft für 43-Jährigen

Der Mann muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Verden stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. (15.07.2024) 2 Min

Weitere Frauen mit Messer und Auto attackiert

Der Mann hatte nach Ansicht des Gerichts im September 2023 eine 17-jährige Inlineskaterin in Barenburg im Landkreis Diepholz mit einem Messer getötet. Wenige Tage später attackierte er zwei weitere Frauen, die überlebten: In Sulingen im Landkreis Diepholz verletzte der Mann eine 30-Jährige mit einem Messer schwer. In der Region Hannover fuhr er eine Joggerin von hinten mit dem Auto an. Laut Staatsanwaltschaft wurde sie "13 bis 17 Meter durch die Luft geschleudert" und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Aus Sicht des Gerichts waren alle drei Frauen Zufallsopfer. Der Verurteilte sei mit seinem Leben und seiner beruflichen Situation unzufrieden gewesen.

Verteidigerin gegen Sicherungsverwahrung

Schon während des Prozesses hatte die Verteidigerin betont, dass aus ihrer Sicht ausschließlich das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt war - während das Gericht auch niedere Beweggründe gesehen hatte. Die beiden anderen Taten könnten auch als versuchter Totschlag und fahrlässige Körperverletzung gewertet werden, erklärte die Verteidigerin in ihrem Schlussplädoyer weiter. Sie sprach sich - schlussendlich vergebens - für eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ohne Sicherungsverwahrung aus.

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Ein Angeklagter steht in einem Gerichtssaal. © NDR Foto: Maren Momsen

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 22.07.2024 | 14:00 Uhr

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