Lebenslange Haft: Weil es Mord war und kein Totschlag
Ein 36-Jähriger ist vom Landgericht Verden wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine Ex-Freundin mit 20 Messerstichen getötet haben. Zuvor war eine Verurteilung wegen Totschlags vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei seiner Tat kontrolliert und zielstrebig vorgegangen ist. Der 36-Jährige habe seine Ex-Freundin heimtückisch ermordet, so die Vorsitzende Richterin. Er habe die Tat lange geplant und die 24-Jährige über einen längeren Zeitraum heimlich beobachtet. Er sei wütend gewesen, da er den zweijährigen Sohn nicht sehen durfte. Der 36-Jährige ist laut Urteilsbegründung voll schuldfähig - somit gibt es auch keine mildernden Umstände, die gegen eine lebenslange Haft sprechen. Die Angaben des Angeklagten zu der Tat seien nicht glaubwürdig und überdies durch die Beweisaufnahme widerlegt worden, so die Kammer am Dienstag.
Angeklagter entschuldigt sich und gibt an, aus Notwehr gehandelt zu haben
In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte zuvor bei der Familie seiner früheren Lebensgefährtin. Er habe die Mutter seines Kindes nicht töten wollen. Der Mann hatte bereits zugegeben, seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen zu haben, betonte allerdings, in Notwehr gehandelt zu haben. Laut dem verteidigenden Anwalt hatte die 24-Jährige ihren Ex-Partner "gleich mit Pfefferspray attackiert" als die beiden sich zufällig im Treppenhaus trafen. Die Staatsanwaltschaft hatten in ihrem Plädoyer am Dienstag lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert, die Nebenklage schloss sich dem an. Auch sie warf dem Mann aus Bad Fallingbostel (Landkreis Heidekreis) heimtückischen Mord vor. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge - Frau sofort tot
Laut Anklage lauerte der Mann im August 2022 seiner ehemaligen Partnerin vor der gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel auf, aus der sie ihn zuvor hinausgeworfen hatte. An seiner Hand soll er ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge mit Klebeband befestigt gehabt haben. Als seine Ex-Partnerin mit dem gemeinsamen Sohn von einem Treffen mit ihrem neuen Freund zurückkommen sei, habe er zugestochen. Die Frau erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft 20 Messerstiche und war sofort tot.
Bundesgerichtshof hob Urteil wegen Totschlags aus dem erstem Prozess auf
In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Verden den Mann wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im Frühjahr allerdings auf, weil Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien. Der Fall musste noch einmal neu verhandelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.