Lamborghini auf Parkplatz gekauft: Mann muss Auto zurückgeben
Ein Emsländer muss einen zu Unrecht erworbenen Lamborghini an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden.
Der Mann hatte den Luxuswagen nachts um 1 Uhr auf einem Imbiss-Parkplatz gekauft, obwohl es Unstimmigkeiten in den Papieren gab. Zusätzlich zu seinem 60.000 Euro teuren Luxusauto zahlte er 70.000 Euro in bar an die beiden Verkäufer. Bei der Anmeldung stellte sich heraus, dass die Brüder nicht die Eigentümer des Lamborghini waren. Sie hatten den Wagen bei einer Agentur gemietet und anschließend nicht zurückgebracht. Der Wagen war daraufhin zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Gericht: Käufer handelte "grob fahrlässig"
Der eigentliche Besitzer aus Spanien hatte seinen Lamborghini an die Agentur vermietet und später gegen den Emsländer auf Herausgabe des Wagens geklagt. Die Vorinstanz, das Landgericht Osnabrück, hatte diese Klage abgewiesen, weil der Käufer gutgläubig gehandelt habe. Das sah das OLG in Oldenburg anders. Es bewertete das Verhalten des Emsländers als "grob fahrlässig". Trotz Vorlage von Original-Zulassungsbescheinigungen seien die Gesamtumstände so auffällig, dass der Beklagte habe stutzig werden müssen. Besondere Vorsicht sei auch deshalb geboten gewesen, weil es sich um ein Luxusfahrzeug handelte, das erst wenige Tage zuvor in Deutschland zugelassen worden war. Er könne sich daher nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen.