Kind verbrüht: Mutter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Wegen Mordes durch Unterlassen ist eine Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Sie soll ihr Kind vorsätzlich verbrüht und trotz lebensgefährlicher Verletzungen nicht zum Arzt gebracht haben.
Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass die Mutter aus Habgier handelte. Die Frau aus Grasberg (Landkreis Osterholz) habe angenommen, dass ihr Kind nicht krankenversichert sei. Obwohl sie erkannt habe, dass es ihrer Tochter immer schlechter geht, habe sie sie nicht zum Arzt gebracht und damit den Tod der Vierjährigen in Kauf genommen, erklärte das Gericht am Montag. Die 25-Jährige habe befürchtet, die Kosten der Behandlung tragen zu müssen und habe deshalb das Mädchen "ihrem Schicksal überlassen".
Richter: Das Kind habe "unfassbar gelitten"
Statt einer ärztlichen Behandlung habe die Frau ihr Kind selbst "völlig inadäquat" mit Salbe und Verbänden behandelt, so das Landgericht. Sie habe zwölf Tage gewartet, bis sie das Mädchen in eine Klinik gebracht hat. Dort starb das Kind am selben Tag an den Folgen der Verletzungen. Zu diesem Zeitpunkt sei ein Drittel der Haut schwarz gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Das Kind habe "unfassbar gelitten". Die Frau soll im August 2022 ihre Tochter zur Bestrafung absichtlich mit heißem Wasser abgeduscht haben. Sie hat noch zwei weitere Kinder, die mit ihr in Grasberg lebten. Seitdem die Tat bekannt geworden war, befinden sie sich in behördlicher Obhut.