Ins Gefängnis geklettert: Mann muss in Arrest
Ein 19-Jähriger, der im Oktober aus Liebeskummer widerrechtlich auf das Gelände des Frauengefängnisses Vechta geklettert ist, muss nun selbst hinter Gitter. Das Oldenburger Landgericht hat eine Berufung in dem Fall abgelehnt. Das Amtsgericht Vechta hatten den jungen Mann zuvor wegen Hausfriedensbruchs und weiterer Delikte zunächst zu einem dreiwöchigen Dauerarrest und 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Nachdem seine im Gefängnis sitzende Freundin die Beziehung am Telefon beendet hatte, wollte der 19-Jährige die Frau durch die Aktion zurückgewinnen. Er kletterte über eine Laterne auf die Außenmauer der Haftanstalt, hangelte sich von Fenster zu Fenster - und wurde erwischt.