Geldstrafe für Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige
Jugendliche kommen viel zu leicht an E-Zigaretten. Das haben Testkäufe der Stadt Oldenburg in Zusammenarbeit mit der Polizei ergeben. E-Zigaretten dürfen an Minderjährige nicht abgegeben werden. In 13 von 22 Geschäften habe sich das Verkaufspersonal aber nicht an dieses Jugendschutzgesetz gehalten, teilte die Stadt mit. Der für die Kontrolle zuständige Mitarbeiter sprach von einer niederschmetternden Quote. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf E-Zigaretten, weil diese bei jungen Leuten gerade im Trend liegen. E-Zigaretten seien erschwinglich und leicht zu bekommen. Sie seien aufgrund des Designs und des süßlichen Geschmacks seit einiger Zeit ein Renner bei der jungen Generation, so die Stadt Oldenburg.