Bundesanwaltschaft fordert härtere Strafe für IS-Rückkehrerin
Die IS-Rückkehrerin W. aus dem Landkreis Vechta wurde 2021 zu zehn Jahren Haft verurteilt - wegen des grausamen Todes eines fünfjährigen Mädchens im Irak. Die Bundesanwaltschaft fordert eine deutlich höhere Haftstrafe.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die heute 32 Jahre alte Angeklagte 2021 zu der zehnjährigen Haftstrafe verurteilt - damals unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Der Bundesgerichtshof bezweifelte, dass es sich um einen minderschweren Fall handelte, weshalb jetzt vor dem OLG München neu über das Strafmaß verhandelt wird. Der Vertreter des Generalbundesanwalts, Jochen Weingarten, plädierte in dem neuen Prozess am Montag für eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. W.s Verteidigung forderte ein Strafmaß wie im ersten Urteil.
Bundesanwalt: "Egoistische Bequemlichkeit"
Die Angeklagte hatte bereits im vorherigen Prozess eingeräumt, dabei zugesehen zu haben, wie ein von ihr und ihrem Ehemann versklavtes jesidisches Mädchen von dem Mann angekettet in praller Mittagssonne starb. In der neuen Verhandlung gab sie außerdem an, der ebenfalls versklavten Mutter des Mädchens eine Waffe an den Kopf gehalten zu haben. Sie habe gewollt, dass diese aufhört, um ihr getötetes Kind zu weinen. In seinem Plädoyer argumentierte Weingarten unter anderem, Jennifer W. habe - aus Angst, ihr Ehemann könne sie anschreien oder gar schubsen - dem kleinen Mädchen nicht geholfen, obwohl ihr das durchaus zuzumuten gewesen wäre: "Handlungstreibend ist egoistische Bequemlichkeit", hieß es im Plädoyer. Nebenklägerin ist die Mutter des getöteten Mädchens, die in Deutschland lebt. Das Urteil soll am Dienstag kommender Woche gesprochen werden.
Lebenslange Haftstrafe für Ehemann ist rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil zu dem Anklagepunkt Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form einer Versklavung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall im März dieses Jahres wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Deshalb muss das OLG München die Vorgänge rund um den Tod des fünfjährigen Mädchens und die entsprechenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem zweiten Verfahren nun erneut aufrollen. Rechtskräftig dagegen ist die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Ehemann von Jennifer W., die im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien ausgereist war, wurde wegen der Tat inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.