Beschluss rechtskräftig: Kein Abschuss von Friedeburger Wolf
Das Abschussverbot für einen Wolf aus dem sogenannten Friedeburger Rudel in Ostfriesland ist rechtskräftig.
Das NLWKN hat unter dem neuen Umweltminister Christian Meyer (Grüne) eine Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil zurückgezogen, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch mitteilte. Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte Ende Oktober in einem Eilverfahren die Tötung des Wolfes untersagt. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte den Eilantrag eingereicht, nachdem der dem niedersächsische Umweltministerium unterstellte Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz die sogenannte letale Entnahme angeordnet hatte. Das Umweltministerium unter Meyers Vorgänger Olaf Lies (SPD) hatte daraufhin Beschwerde gegen das Oldenburger Urteil angekündigt.
Abschussgenehmigung betraf weitere Tiere des Rudels
Das NLWKN hatte die Abschussgenehmigung erteilt, weil besagter Wolf im vergangenen Sommer sieben Rinder gerissen haben soll. Weil es für Jägerinnen und Jäger nicht möglich gewesen wäre, den gesuchten Wolf innerhalb des Rudels zu identifizieren, hatte die Behörde parallel den Abschuss weiterer Wölfe erlaubt. Die Tierschützer hatten in ihrem Widerspruch argumentiert, dass die Rinder nicht ausreichend geschützt gewesen seien, die Ausnahmegenehmigung deshalb nicht gerechtfertigt. Das Verwaltungsgericht war der Argumentation gefolgt.