BGH: "Reichsbürger" bleibt für unbegrenzte Zeit in Psychiatrie
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines sogenannten Reichsbürgers gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg verworfen - und die unbegrenzte Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie bestätigt. Der Mann hatte sich als "Commander" einer angeblichen Regierungsinstitution gesehen. Er schrieb Todesurteile gegen vermeintliche Gegner und teilte diese über den Messenger-Dienst Telegram. Nach Angaben des BGH hatte er auch dazu aufgerufen, den Bürgermeister einer norddeutschen Kleinstadt zu töten. Wegen seiner Wahnvorstellungen hatte das Landgericht Oldenburg den Mann im September vergangenen Jahres als schuldunfähig freigesprochen. Die Richter sahen in dem Mann jedoch einer Gefahr für die Allgemeinheit und ordneten an, dass er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Der BGH befand die Abwägung für rechtlich richtig. Die Einweisung ist damit rechtskräftig.