Das Schiff Alexander von Humboldt II hat einen Schaden am Mast. © NDR Foto: Christian Läßig

"Alexander von Humboldt II": Mindestens 100.000 Euro Schaden

Stand: 24.08.2023 21:29 Uhr

Die Schäden an der "Alexander von Humboldt II" belaufen sich nach der Kollision mit einem Schwimmkran in Bremerhaven auf mindestens 100.000 Euro. Dazu könnten Buchungsausfälle in Höhe von 230.000 Euro kommen.

Sachverständige haben am Mittwoch die Schäden am Schiff inspiziert, berichtet das Regionalmagazin "buten un binnen" von Radio Bremen. Zwei sogenannte Rahen, bei denen es sich um segeltragende Querstangen handelt, sind den Angaben zufolge abgeknickt. Sie wurden am Donnerstag entfernt. Derzeit gehe man davon aus, dass die Rahen ersetzt werden müssen, heißt es bei der Betreiberstiftung "Deutsche Stiftung Sail Training".

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Buchungsausfälle in Höhe von 230.000 Euro

Die Reparatur werde rund drei Wochen dauern. Alle Fahrten bis Ende September seien deshalb bereits abgesagt, sagte ein Sprecher der Trägergesellschaft. Die möglichen Buchungsausfälle durch den Unfall bezifferte ein Sprecher auf rund 230.000 Euro. Der Versicherung werde für die Einnahmeausfälle nicht aufkommen, so der Sprecher. Spätestens am 15. Oktober soll die "Alexander von Humboldt II" wieder seetüchtig sein, hofft man bei der Stiftung.

Polizei ermittelt gegen Kapitän wegen Ordnungswidrigkeit

Das Segelschiff "Alexander von Humboldt II" war am Montag auf dem Weg zu einem Tagesausflug in die Nordsee. Beim Auslaufen kollidierte es mit dem Schwimmkran. Auch an einem Pier gab es Schäden. Das Schiff wurde mit einem Weiterfahrverbot belegt, bis die Schäden beseitigt sind. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren rund 120 Menschen an Bord. Nach Polizeiangaben wurde niemand verletzt. Die Passagiere mussten das Schiff verlassen. Die Polizei ermittelt gegen den 67 Jahre alten Kapitän wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Unfallursache ist derzeit unklar.


24.08.2023 17:50 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war von "Querstangen" und "Quermasten" die Rede. Fachlich richtig ist der Begriff "Rah". Wir bitten die nicht korrekte Schreibweise zu entschuldigen.

 

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