Versuchter Femizid in Buxtehude: Mann soll Ex-Frau angezündet haben
Ein Mann soll in Buxtehude sich selbst und seine Frau angezündet haben. Die Frau schwebt in akuter Lebensgefahr, der Mann verstarb. Die Polizei spricht von einem versuchten Femizid.
In Buxtehude (Landkreis Stade) hat sich am Montagabend eine tödliche Gewalttat in einem Mehrfamilienhaus ereignet. Nach Angaben der Polizei hatte ein Mann seine Ex-Frau und sich selbst mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und in Brand gesetzt. Der 47-jährige mutmaßliche Täter starb noch in der Wohnung an seinen Brandverletzungen. Die 42-jährige Frau wurde mit schweren Brandverletzungen in eine Spezialklinik gebracht. Laut Polizei schwebt sie in akuter Lebensgefahr.
Frau wollte Flammen selbst löschen
Nachbarn hatten am Montagabend die Polizei gerufen, als sie einen lauten Streit gehört und Flammen in der Wohnung gesehen hatten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte sich der Streit vom Balkon in die Küche der Wohnung verlagert. Dort wurde später auch die Leiche des Mannes gefunden, so die Polizei. Die 42-jährige Frau versuchte die Flammen an sich im Badezimmer selbst zu löschen, bis sie von einem Nachbarn aus der Wohnung gerettet wurde. Dieser brachte sie laut Polizei in eine andere Wohnung. Von deren Balkon aus habe die Feuerwehr sie mit einer Drehleiter geborgen. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Die anderen Bewohner des vierstöckigen Hauses im Norden von Buxtehude konnten laut Polizei nach dem Einsatz in ihre Wohnungen zurückkehren.
Versuchter Femizid: Frau hatte ihren Ex-Mann angezeigt
Es habe bereits im Vorfeld mehrere Anzeichen auf häusliche Gewalt gegeben, bestätigte die Polizei dem NDR Niedersachsen. Die Frau hatte demnach vor einigen Monaten Strafanzeige gegen ihren Ex-Mann erstattet. Die beiden waren verheiratet, lebten nach Angaben der Polizei aber schon längere Zeit getrennt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Stade stufte die Tat noch in der Nacht als versuchten Mord ein. Da der mutmaßliche Täter gestorben ist, könne gegen ihn allerdings nicht mehr ermittelt werden.