Rechtsrock-Prozess in Lüneburg: Haftstrafe für Lasse K.

Stand: 24.04.2025 09:48 Uhr

Fünf Männer sollen rechtsextreme Musik verbreitet haben. Am Dienstag fiel am Landgericht Lüneburg das Urteil. Der Hauptbeschuldigte Lasse K. aus Bardowick bei Lüneburg muss in Haft.

Die Kammer hat den 35-jährigen Lasse K. wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plus das Einziehen von mehr als 70.000 Euro, die K. erwirtschaftet haben soll, gefordert. Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert. Zwei Mitangeklagte wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr sowie einem halben Jahr verurteilt, zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen.

Gericht sieht keine "kriminelle Vereinigung"

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Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte gefordert, die fünf Angeklagten als "kriminelle Vereinigung" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verurteilen. Dem folgte das Gericht nicht. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass die Männer ein übergeordnetes Ziel jenseits des Gelderwerbs verfolgt hätten. Es sei den Männern offenkundig nicht darum gegangen, rechtsextreme Weltbilder zu verbreiten. Zudem seien die Musik und die politischen Texte kaum zu verstehen, wenn man die Texte nicht vor sich liegen habe.

Ob Lasse K. wirklich ins Gefängnis muss, ist offen

Lasse K. hatte während des Prozesses einen Teil der Vorwürfe eingeräumt. Eine kriminelle Struktur wies er von sich. Er sei Musikfan und vertreibe Musik aller Art. Rechtsrock sei ein kleiner Teil, ergänzte sein Verteidiger im Plädoyer. Er forderte für seinen Mandanten, keine Haftstrafe zu verhängen - und falls doch, für maximal zwei Jahre und acht Monate. Für die anderen vier angeklagten Männer wollten die Anwälte Freisprüche. Eine Gerichtssprecherin erklärte am Dienstag, eine Bewährungsstrafe für den 35-Jährigen sei trotz seiner 16 Monate in Untersuchungshaft kein Automatismus, möglicherweise müsse er ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte ist seit 16 Monaten in U-Haft

Grundlage für den Prozess waren Ermittlungen der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg. Im Oktober 2023 durchsuchten rund 250 Polizeikräfte Objekte in mehreren Bundesländern und auf Mallorca. Seinerzeit wurde der Hauptangeklagte Lasse K. an seinem Wohnort Bardowick festgenommen und wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft untergebracht.

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 22.04.2025 | 19:30 Uhr

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