Seitlicher Blick von einem Bahnsteig aus auf den bunten Hundertwasser Bahnhof in Uelzen. © picture alliance / dpa Foto: Philipp Schulze

Tödlicher Treppensturz im Bahnhof: War Tatverdächtiger berauscht?

Stand: 02.08.2024 12:36 Uhr

Ein 18-Jähriger soll einen 55-Jährigen am Bahnhof Uelzen eine Treppe hinuntergestoßen haben, woraufhin dieser starb. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Tatverdächtige möglicherweise Drogen konsumiert.

Eine Blutuntersuchung habe Hinweise auf THC ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag dem NDR Niedersachsen. THC ist der in Cannabis enthaltene Wirkstoff. Nun würde eine weitere tiefergehende Analyse durchgeführt. Außerdem stünden noch Ergebnisse von Spurenuntersuchungen und ein psychiatrisches Gutachten über den 18-jährigen Tatverdächtigen aus. Am Ende werde das Gesamtbild bewertet, sagte der Sprecher. Wann das sein wird, sei aber noch offen. Der Tatverdächtige selbst äußere sich nach wie vor nicht zu der mutmaßlichen Tat.

55-Jähriger war wohl Zufallsopfer

Der junge Mann soll den 55-Jährigen vor rund drei Wochen in einem Treppenaufgang zu den Bahngleisen im Bahnhof Uelzen entweder gestoßen oder getreten haben. Der 55-Jährige zog sich demnach bei dem Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Trotz Reanimationsversuchen starb der Mann aus Lüneburg noch vor Ort. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war der getötete Mann ein Zufallsopfer - der mutmaßliche Täter und der 55-Jährige kannten sich demnach nicht. Ob es im Vorfeld einen Streit gegeben hat, müsse noch ermittelt werden, hieß es. Zeuginnen und Zeugen hatten den Vorfall beobachtet. Eine Streife der Bundespolizei hatte den 18-Jährigen im Bereich des Bahnhofs vorläufig festgenommen.

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Polizei stellt Geschehen am Bahnhof nach

Um den Tathergang zu rekonstruieren, hatte die Polizei unter anderem Videoaufzeichnungen ausgewertet. Laut Staatsanwaltschaft gibt es Aufzeichnungen, die beide Personen im Bereich des Bahnhofes zeigten, allerdings keine, welche die Tat selbst zeigen. Vor rund einer Woche hatten Polizei und Staatsanwaltschaft daher das Geschehen vor Ort nachgestellt, auch Zeugen aus der Tatnacht waren vor Ort. Die Darstellung könnte den Angaben zufolge Aufschluss darüber geben, ob es sich bei der Tat um Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Auch der Wohnort des Tatverdächtigen wurde durchsucht.

18-Jähriger in Untersuchungshaft

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich früheren Angaben zufolge um einen Marokkaner, der in einer Unterkunft für Asylbewerber in Uelzen wohnt - dort lebt er nach Angaben des Landkreises seit Februar. Es handelt sich bei ihm um einen geduldeten Geflüchteten, wie die Polizei dem NDR Niedersachsen mitteilte. Der 18-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er in Untersuchungshaft sitzt.

Verdächtiger vor der Tat bereits in Polizei-Gewahrsam

Einige Stunden vor der Tat hatte der 18-Jährige in Polizeigewahrsam gesessen. Er soll unter anderem am Vortag am Busbahnhof in Uelzen einem 31-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Um weitere Straftaten zu verhindern, sei er in Gewahrsam genommen worden, so die Polizei. Gegen 21 Uhr kam er wieder frei - rund viereinhalb Stunden, bevor er den 55-Jährigen gestoßen haben soll. Der Tatverdächtige soll wegen einfacher Körperverletzung, Diebstahl und Drogendelikten seit Juni auffällig gewesen sein, wie die Polizei NDR Niedersachsen mitteilte.

Nennung von Nationalitäten: Das gilt für Medien

  • Grundsätzlich bekennen sich die deutschen Print- und Onlinemedien mit Ziffer 12 des Pressekodex zu einem Diskriminierungsverbot. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörigkeit der Täter oder Täterinnen zu ethnischen, religiösen oder anderen Gruppen daher in der Regel nicht erwähnt werden - es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
  • In jedem einzelnen Fall ist daher abzuwägen, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse besteht oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Ein begründetes öffentliches Interesse liegt unter anderem vor, wenn es sich um eine besonders schwere oder außergewöhnliche Straftat handelt, die Biografie eines Verdächtigen für die Straftat von Bedeutung ist oder sie von einer größeren Gruppe mit einem großen Anteil gemeinsamer Merkmale begangen wurde.

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Ein Treppenaufgang am Hundertwasser Bahnhof in Uelzen hoch zum Gleis. © dpa Foto: Philipp Schulze

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Lüneburg | 02.08.2024 | 13:30 Uhr

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