Tödlicher Treppensturz im Bahnhof: Haftbefehl erlassen

Stand: 15.07.2024 16:04 Uhr

Das Amtsgericht Uelzen hat wegen Totschlags Haftbefehl gegen einen 18-Jährigen erlassen. Der Mann soll laut Polizei am frühen Sonntagmorgen einen 55-Jährigen am Bahnhof Uelzen eine Treppe hinuntergestoßen haben.

Der 55-Jährige starb an schweren Kopfverletzungen. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich früheren Angaben zufolge um einen Marokkaner, der in einer Unterkunft für Asylbewerber in Uelzen wohnt - dort lebt er nach Angaben des Landkreises seit Februar. Es handelt sich bei ihm, um einen geduldeten Geflüchteten, wie die Polizei dem NDR Niedersachsen mitteilte. Der 18-Jährige wurde mittlerweile in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

55-Jähriger war wohl Zufallsopfer

Der Leichnam des Opfers soll nach Angaben eines Polizeisprechers heute obduziert werden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war der getötete Mann ein Zufallsopfer - der mutmaßliche Täter und der 55-Jährige kannten sich demnach nicht. Ob es im Vorfeld einen Streit gegeben hat, müsse noch ermittelt werden, hieß es. Der junge Mann soll den älteren am Sonntagmorgen gegen 1.30 Uhr in einem Treppenaufgang zu den Bahngleisen entweder gestoßen oder getreten haben. Der 55-Jährige zog sich demnach bei dem Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Trotz Reanimationsversuchen starb der Mann aus Lüneburg noch vor Ort.

Hatte 18-Jähriger Drogen genommen?

Zeuginnen und Zeugen hatten den Vorfall beobachtet. Eine Streife der Bundespolizei hatte den 18-Jährigen im Bereich des Bahnhofs vorläufig festgenommen. Weil die Beamten vermuteten, dass der 18-Jährige Drogen genommen hatte, wurde eine Blutentnahme veranlasst. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

18-Jähriger vor der Tat bereits in Polizei-Gewahrsam

Einige Stunden vor der Tat hatte der 18-Jährige in Polizeigewahrsam gesessen. Er soll unter anderem am Vortag am Busbahnhof in Uelzen einem 31-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Um weitere Straftaten zu verhindern, sei er in Gewahrsam genommen worden, so die Polizei. Gegen 21 Uhr kam er wieder frei - rund viereinhalb Stunden, bevor er den 55-Jährigen gestoßen haben soll. Der Tatverdächtige soll wegen einfacher Körperverletzung, Diebstahl und Drogendelikten seit Juni auffällig gewesen sein, wie die Polizei NDR Niedersachsen mitteilte.

Nennung von Nationalitäten: Das gilt für Medien

  • Grundsätzlich bekennen sich die deutschen Print- und Onlinemedien mit Ziffer 12 des Pressekodex zu einem Diskriminierungsverbot. Bei der Berichterstattung über Straftaten soll die Zugehörigkeit der Täter oder Täterinnen zu ethnischen, religiösen oder anderen Gruppen daher in der Regel nicht erwähnt werden - es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.
  • In jedem einzelnen Fall ist daher abzuwägen, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse besteht oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt. Ein begründetes öffentliches Interesse liegt unter anderem vor, wenn es sich um eine besonders schwere oder außergewöhnliche Straftat handelt, die Biografie eines Verdächtigen für die Straftat von Bedeutung ist oder sie von einer größeren Gruppe mit einem großen Anteil gemeinsamer Merkmale begangen wurde.

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Hallo Niedersachsen | 15.07.2024 | 19:30 Uhr

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