Strafmaß für "Reichsbürgerin" muss neu verhandelt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass das Strafmaß einer verurteilten Frau aus der sogenannten Reichsbürger-Szene am Landgericht Lüneburg neu verhandelt werden muss. Nach einer Mitteilung des BGHs vom Dienstag wurde dem entsprechenden Revisionsantrag des Generalbundesanwalts stattgegeben. Die Frau gelte demnach als "Rädelsführerin". Deshalb müsse eine andere Strafkammer des Landgerichts Lüneburg neu entscheiden. Die damals 61-Jährige war 2022 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden - unter anderem weil sie die Strukturen der verbotenen Reichsbürgervereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" in führender Funktion illegalerweise weiter betrieben hatte. Auch gab sie sich demnach unter falschem Namen als Rechtsanwältin aus. Die Frau hatte gegen das Urteil vom November 2022 Revision eingelegt, die der BGH verworfen hatte. Der Verein "Geeinte deutsche Völker und Stämme" war 2020 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Anhänger propagierten verfassungsfeindliche, antisemitischen und rassistische Ziele.