Gericht entscheidet: Fahrrad-Demo auf A39 verboten
Klimaaktivistinnen und -aktivisten durften am Sonntag bei einer Fahrraddemo nicht die A39 bei Bardowick (Landkreis Lüneburg) nutzen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte am Samstag einen entsprechenden Eilantrag der Veranstaltenden abgelehnt. Die Demonstration "auf dem stark frequentierten Abschnitt" der Autobahn würde den Verkehr massiv beeinträchtigen - und das über einen "relativ langen Zeitraum", so einer der Gründe, die das OVG anführte. Das würde demnach Gefahren für andere Verkehrsteilnehmende deutlich erhöhen. Zuvor hatte die Hansestadt den geplanten Protest auf der Autobahn wegen Sicherheitsbedenken verboten. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dann am Freitag zugunsten der Fahrraddemo auf der Autobahn entschieden, woraufhin die Stadt Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegte. Dessen Entscheidung ist endgültig: Der Beschluss ist nicht anfechtbar.