Gericht: In Lüneburg darf Flüchtlingsunterkunft gebaut werden
Die geplante Geflüchtetenunterkunft im Lüneburger Stadtteil Oedeme darf gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag entschieden. Der Besitzer eines benachbarten Gewerbebetriebes hatte gegen die Baugenehmigung geklagt. Er befürchtete, dass strengere Lärmschutzvorschriften seinen Betrieb einschränken könnten. Die Richter des Verwaltungsgerichts Lüneburg entschieden aber, dass die geflüchteten Menschen durch den Lärm des Gewerbebetriebs nicht gefährdet werden würden. Grundlage sei die Einhaltung der in einem Gewerbegebiet zulässigen Imissionswerte. Hinzu komme, dass die geflüchteten Menschen nur übergangsweise in der Unterkunft wohnen würden, die rechtlichen Regeln seien deshalb weniger streng, so das Gericht. Der Betrieb kann gegen den Gerichtsbeschluss noch Beschwerde einlegen.