A26 in Buxtehude: OVG bestätigt vorerst Baustopp für Zubringer
In Buxtehude steht eine Autobahnauffahrt - allerdings ohne Zubringerstraße. Die Klage einer Bürgerinitiative hatte zu einem Baustopp geführt. Dieser wurde am Dienstag vom OVG Lüneburg vorerst bestätigt.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg war der Planfeststellungsbeschluss für den Zubringer in Buxtehude im Landkreis Stade "nicht vollziehbar". Der Landkreis erhält nun aber die Möglichkeit, die Baupläne für die Rübker Straße noch einmal zu überarbeiten. Es geht vor allem darum, den Anwohnern weniger Bau- und Verkehrslärm zuzumuten und um mehr Rücksicht auf ein angrenzendes Vogelschutzgebiet. Auch ein neuer Straßenverlauf wird diskutiert. Ob die nachgebesserten Pläne am Ende auch umgesetzt werden können, bleibt vorerst offen. Das Gericht wird das Urteil in den kommenden Wochen schriftlich begründen.
Bürgerinitiative ist zuversichtlich
Daniel Beneke, Sprecher des Landkreises Stade, sagte am Dienstag: "Wir warten jetzt erst einmal, bis das schriftliche Urteil vorliegt. Nichtsdestotrotz wird Landrat Kai Seefried den Dialog mit den beteiligten Akteuren suchen." Die beteiligten Bürger gaben sich zuversichtlich. Ulrich Felgentreu von der Bürgerinitiative Rübker Straße sagte, die Klage und die Berufung des Landkreises seien klar abgewiesen worden. "Wir hatten den Eindruck, dass das Gericht unseren Ausführungen gefolgt ist - dass die Rübker Straße als Ausbauvariante nicht zumutbar ist."
Autobahnauffahrt bereits fertiggestellt
Eigentlich sollten bei Buxtehude schon seit Anfang des Jahres Autos auf die A26 fahren können. Die Autobahnauffahrt ist bereits fertiggestellt. Doch nach der Klage der Bürgerinitiative war das Bauvorhaben für die Zubringerstraße in erster Instanz gestoppt worden. Das Verwaltungsgericht Stade bestätigte, dass der Landkreis Stade bei der Planung erhebliche Fehler gemacht hatte. Unter anderem seien Fragen des Naturschutzes und die Immissionsbelastungen durch Lärm nicht berücksichtigt worden, hieß es. Der Landkreis Stade hatte sich daraufhin an das OVG gewandt.