Zwei tote Kinder nach Autorennen: Haftstrafen für Angeklagte

Stand: 17.04.2023 17:50 Uhr

Das Landgericht Hannover hat die beiden Angeklagten im Prozess um ein illegales Autorennen bei Barsinghausen, in dessen Folge zwei Kinder starben, zu Haftstrafen verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen in Revision gehen.

Das Schwurgericht hatte die 40 Jahre alte Hauptangeklagte zu sechs Jahren Gefängnis wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt. Der ebenfalls 40 Jahre alte Mitangeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Beschuldigten zunächst wegen Mordes und Beihilfe zum Mord angeklagt und lebenslange Haft gefordert. Später hatte die Behörde zehn und sechs Jahre Gefängnis gefordert für den Fall, dass das Gericht kein Mord-Merkmal erkennen würde.

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Anwalt Jens Kastner. © Screenshot
3 Min

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Gericht verwirft Mordvorwurf

So kam es dann auch. "Wir gehen nicht von einem Tötungsvorsatz aus", sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote am Montag. Für das Gericht stand allerdings fest, dass es aufgrund des verbotenen Rennens auf einer Bundesstraße in der Region Hannover zu einem schweren Unfall gekommen war. Bei dem Unfall im Februar 2022 waren zwei Kinder im Alter von zwei und sechs Jahren getötet worden. Die Angeklagten hatten abgestritten, ein Rennen gefahren zu sein. Die Verteidigerinnen der Hauptangeklagten hatten für eine milde Strafe aufgrund eines "außer Kontrolle geratenen Überholmanövers" plädiert.

Nächste Instanz: Der Bundesgerichtshof

Dass die Verfahrensbeteiligten - wie jetzt angekündigt - Rechtsmittel einlegen werden, haben Beobachter erwartet. Grund ist eine schwierige Rechtslage rund um illegale Autorennen, bei denen es zu Todesfällen kommt. Das Gericht hatte zunächst die Urteilsverkündung aufgeschoben, um mehr Zeit für die Begründung zu haben. Nun haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung eine Woche Zeit, ihre Revisionsanträge schriftlich einzureichen. In der nächsten Instanz geht der Fall an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH hat in der Vergangenheit ähnliche Fälle verhandelt.

Zeugen betonen Rücksichtslosigkeit der Hauptangeklagten

Ob der Mord-Vorwurf dann doch noch zum Tragen kommt, ist unklar. Zeugen hatten über die 40-Jährige, selbst dreifache Mutter, ausgesagt, dass sie regelmäßig rücksichtslos gefährlich fahre. Ein psychiatrischer Gutachter stufte sie als geltungsbedürftige, empathielose Persönlichkeit ein. "Sie bereut die Tat, auch wenn sie in erster Linie um sich selbst trauert", sagte Richter Grote.

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Die Angeklagte im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen bei Barsinghausen kommt mit verdecktem Gesicht in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. © picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

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Mit Tempo 180 auf der Gegenfahrbahn

Wie das Landgericht Hannover in dem Prozess herausgearbeitet hat, hatten sich die Angeklagten an dem verhängnisvollen Tag auf dem Heimweg von der Arbeit befunden. Beide hatten sich zuvor nicht gekannt. Laut Zeugen sollen beide Fahrzeuge auf einer Strecke von 500 Metern nebeneinanderher gerast sein. Die Hauptangeklagte habe dabei auf der Gegenfahrbahn Geschwindigkeiten von 180 Stundenkilometern erreicht und war erst mit dem Auto eines 50-Jährigen und dann mit dem Fahrzeug der Familie zusammengestoßen.

Dash-Cam filmt tödlichen Unfall

Der zweijährige Junge war an der Unfallstelle gestorben, sein sechs Jahre alter Bruder erlag seinen Verletzungen Tage später im Krankenhaus. Die Eltern, eine damals 29-jährige Frau und ein 37 Jahre alter Mann, erlitten schwere Verletzungen. Auch der Fahrer des gerammten Wagens sowie die Angeklagte kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Der 40-jährige Mittäter blieb unverletzt. Die Dash-Cam eines Verkehrsteilnehmers hatte den Unfall zufällig gefilmt.

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Die beiden Angeklagten (unscharf und hinter einer gelben Mappe) im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen in Barsinghausen sitzen im Gerichtssaal im Landgericht Hannover. © dpa Foto: Moritz Frankenberg

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 17.04.2023 | 19:30 Uhr

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