Würmsee-Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft für Angeklagten

Stand: 13.09.2023 11:53 Uhr

Das Landgericht Hannover hat einen 55-jährigen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er der Mörder einer am Würmsee bei Burgwedel verschwundenen Frau ist.

Das Gericht stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Dass der 55-Jährige aus Warburg in Ostwestfalen nach 15 Jahren wieder in Freiheit kommt, ist somit nahezu ausgeschlossen. Die Richter kamen größtenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach. Der Angeklagte selbst hatte sich während des Prozesses nicht geäußert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und die Stichhaltigkeit der Beweise angezweifelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter: Angeklagter wollte Macht ausüben

Nach Überzeugung der Richter überfiel der 55-Jährige sein Opfer in einer abgelegenen Wohnlaube am Würmsee in der Nacht zum 11. September 2022. Er habe die arg- und wehrlose Frau in ihrem Bett erstochen, um Macht auszuüben. Er habe sie als reines Objekt zur Triebabfuhr und zur Erhöhung seines Selbstwertes missbraucht, hieß es. Die 56-Jährige lebte am Würmsee allein, ihre Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Urteil stützt sich auch auf Blut- und DNA-Spuren

Für den Mann als Täter sprachen nach Ansicht des Gerichts zahlreiche Indizien wie Blut- und DNA-Spuren. Unter anderem fand sich eine Sturmhaube mit Spuren seiner DNA neben dem Bett der Getöteten. Zudem soll er die ihm zuvor unbekannte Frau ausgekundschaftet haben. Mehrere Zeugen hatten ihn schon Tage vor der Tat in der Umgebung des abgelegenen Holzhäuschens beobachtet.

Täter bereits wegen versuchter Tötung einer anderen Frau verurteilt

Der 55-Jährige wurde außerdem wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er wenige Tage vor der Tat in der Region Hannover eine Seniorin in Warburg überfallen und zu Boden geworfen hatte. Die Tat wurde in Hannover mitverhandelt. Laut Staatsanwaltschaft war die Tat fast identisch mit der versuchten Tötung einer Frau, für die der 55-Jährige im Jahr 2002 vom Landgericht Kassel zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Es gehe ihm um die Ausübung von Gewalt gegenüber arglosen, ihm unbekannten Frauen, so die Anklagebehörde.

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