Videoüberwachung auf Weihnachtsmarkt Hannover war rechtmäßig
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Hannover war es rechtens, dass die Besucher des vergangenen Weihnachtsmarkts per Video überwacht wurden. Das Gericht hat die Klage eines Bürgers abgewiesen.
Es erklärte am Dienstag, dass der Markt in der Innenstadt von Hannover aufgrund seiner Symbolträchtigkeit und Bekanntheit eine besondere Lage habe. Dabei verhindere die Überwachung unter Umständen nicht einen terroristischen Anschlag an sich, Vorfeldaktivitäten könnten aber entdeckt werden, hieß es in der Begründung. "Die Entscheidung kann Auswirkungen auf künftige veranstaltungsbezogene Videoüberwachungen haben", hatte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts im Vorfeld mitgeteilt.
Videoüberwachung für Weihnachtsmarkt 2023 in Prüfung
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bürger die Klage gegen die Polizeidirektion Hannover eingereicht. Die Polizei begründet den Einsatz der Überwachungskameras damit, dass so Straftaten verhindert werden könnten. Auch in einem Eilverfahren im Dezember 2022 blieb die Klage erfolglos. Ob auf dem Weihnachtsmarkt in diesem Jahr eine Videoüberwachung zum Einsatz kommt, prüft die Polizeidirektion nach eigenen Angaben derzeit. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.