Versuchte Kindstötung? Öffentlichkeit im Prozess ausgeschlossen
Im Prozess gegen eine 55-jährige Frau wegen versuchten Mordes ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Betroffen sind die Aussage der Angeklagten sowie das Gutachten des Sachverständigen.
Der private Lebensbereich und schutzwürdige Interessen sind für den Beschluss ausschlaggebend, teilte der Vorsitzende Richter am Mittwochmorgen am Landgericht Bückeburg mit. Mit dem Anwalt der Angeklagten sei vereinbart worden, dass sich die 55-jährige Frau mit deutscher und US-amerikanischer Staatsbürgerschaft im Beisein eines Sachverständigen äußern werde. Das hatte der Vorsitzende Richter im Oktober gesagt. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.
Auto mit Kindern in Brand gesteckt?
Ende April soll die Frau mit den damals siebenjährigen Zwillingsmädchen in ein Waldgebiet bei Beckedorf im Landkreis Schaumburg gefahren sein. Dort soll sie aus Angst um das Sorgerecht ihr Auto in Brand gesteckt haben, um die Kinder und sich selbst zu verbrennen. Die Kinder flohen laut Gericht aus dem Auto und weigerten sich, wieder einzusteigen. Ein Zeuge bemerkte den Brand und alarmierte die Rettungskräfte. Die Kinder erlitten leichte Rauchvergiftungen, die Mutter Verbrennungen.