Schule schwänzen, um in den Urlaub zu fahren? Keine gute Idee
Die Sommerferien stehen bevor. Manche Eltern lassen ihre Kinder an den letzten Schultagen der Schule fernbleiben, um in den Urlaub zu fahren. Dann droht ein Bußgeld. Aber wie groß ist das Problem eigentlich?
Hat die Schule den Schüler oder die Schülerin nicht offiziell beurlaubt, etwa wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis, gilt das Fernbleiben als unentschuldigtes Fehlen, landläufig auch Schwänzen genannt. Und kurz vor den Ferien die Schule zu schwänzen kann teuer werden. Denn unentschuldigtes Fehlen im Unterricht ist laut niedersächsischem Schulgesetz eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Laut niedersächsischem Innenministerium können das bis zu 1.000 Euro sein. Und auch das Fernbleiben direkt vor oder nach den Ferien falle darunter. Das Vorgehen gegen Schulverweigerung sei Aufgabe der Schule in Zusammenarbeit mit der Ordnungsbehörde, den Jugendämtern und unter Umständen auch den Familiengerichten.
Anzeigen kommen von der Schule oder Bundespolizei
Die Stadt Hannover etwa führt nach Angaben von Pressesprecher Udo Möller eine Vielzahl von Verfahren gegen Schulpflichtige und auch gegen Erziehungsberechtigte. Aber nur vereinzelt komme es zu Verfahren, in denen Schülerinnen oder Schüler "im Rahmen einer unberechtigten Ferienverlängerung oder Vorverlegung" dem Unterricht ferngeblieben sind, teilt Möller dem NDR Niedersachsen mit. "Diese Fälle werden aber nicht separat statistisch erfasst, so dass wir keine konkreten Fallzahlen nennen können", teilte Möller weiter mit. Erfahrungsgemäß aber gebe es solche Anzeigen zu allen Ferien im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich. Entsprechende Anzeigen kämen meist von der zuständigen Schule. Aber auch die Bundespolizei am Flughafen habe bei den Abflugkontrollen entsprechende Feststellungen gemacht und zur Anzeige gebracht.
Bundespolizei sucht nicht gezielt nach Schulschwänzern
Angelika Kubik von der Bundespolizei am Hannover Airport bestätigt das. Es werde nicht gezielt nach möglichen Schulschwänzern Ausschau gehalten. Doch sei es natürlich schon auffällig, wenn während des laufenden Schuljahrs bei der Passkontrolle ein schulpflichtiges Kind dabei sei. Dann stellten die Beamten entsprechende Fragen und schickten einen Bericht an die Ordnungsbehörde, sofern keine Erlaubnis der Schule vorliege. Konkrete Zahlen könne sie zu solchen Fällen aber nicht nennen, so Kubik.
Schule schwänzen vor den Ferien? In Oldenburg "kein auffälliges Problem"
Auch nach Erkenntnissen des Amtes für Schule und Bildung der Stadt Oldenburg geht es beim Thema "Schwänzen vor den Ferien" nur um vereinzelte Fälle. "Es handelt sich um kein grundlegendes oder auffälliges Problem", teilt die Stadt auf Anfrage mit. Gesamtzahlen zu einzelnen Fehltagen vor Schulferien gebe es nicht.
Maximal 200 Euro Bußgeld in Oldenburg für Schulschwänzer
Und wenn dann doch jemand die Schule schwänzt - sei es vor den Ferien, nach den Ferien oder sonst irgendwann im Schuljahr: Drohen dann 1.000 Euro Bußgeld? In Oldenburg jedenfalls nicht. Dem Verhängen eines Bußgeldbescheides gehe zunächst immer ein Gespräch und eine Anhörung voraus, heißt es. "Erst wenn das erfolglos war, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet." Auf Eltern und Schüler kommen dann 50 Euro bis maximal 200 Euro zu, bei Folgeanzeigen kommt jeweils ein weiteres Bußgeld hinzu.
Schule schwänzen als Problem des ganzen Schuljahres
Insgesamt scheint es also - angesichts der Zahl von mehr als 800.000 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen - nicht wirklich häufig vorzukommen, dass Eltern ihre Kinder die Schule schwänzen lassen, um etwa günstiger in den Urlaub zu fliegen, ehe die Preise mit Beginn der Sommerferien zu steigen drohen. Die Stadt Braunschweig etwa teilt mit, dass sie zu diesem Thema überhaupt keine Informationen habe. Das Problem des Absentismus, wie es im Amtsdeutsch heißt, bestehe natürlich dennoch - über das ganze Schuljahr gesehen.
Prävention gegen Schule schwänzen in Oldenburg und Hannover
Das Oldenburger Amt für Jugend und Familie wird tätig, wenn es sich um mindestens fünf unentschuldigte Fehltage handelt. In diesen Fällen gebe es ein Beratungsgespräch zur Klärung. Doch bevor es dazu kommt, setzt man in Oldenburg auf Prävention, wie es im sogenannten Oldenburger Handlungskonzept gegen Schulabsentismus steht. Mit frühzeitiger und gezielter Intervention sollen die betreffenden Kinder und Jugendlichen dabei unterstützt werden, wieder regelmäßig die Schule zu besuchen und ihren Schulabschluss zu erreichen. In Hannover will man das Problem ebenfalls gezielter angehen. Unter Federführung des Kinderkrankenhauses auf der Bult befinde sich eine Arbeitsgemeinschaft im Aufbau, teilte die Pressestelle der Stadt mit.