Niedersachsen: 15 Corona-Impfschäden anerkannt
Seit fast zwei Jahren ist in Niedersachsen rund 20 Millionen Mal gegen Corona geimpft worden. Laut Behörden sind seitdem 15 Impfschäden anerkannt worden - also bei etwa jeder 1,2-millionsten Spritze.
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie sind bis November 386 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens im Zusammenhang mit Corona-Impfungen gestellt. Wer einen dauerhaften gesundheitlichen Schaden durch eine empfohlene Impfung erleidet, hat Anspruch auf Versorgung nach Regeln des Bundesversorgungsgesetzes. Dafür muss die Gesundheitsstörung jedoch als Impfschaden anerkannt sein.
Mögliche Corona-Impfschäden: Schwäche, Schlaflosigkeit, Schlaganfälle
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) sind in Niedersachsen bislang rund 19,3 Millionen Impfungen verabreicht worden - die Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens machen dementsprechend nur einen Bruchteil aus. Die geltend gemachten gesundheitlichen Schäden sind den Behörden zufolge vielfältig: Die Bandbreite reicht von allgemeiner Schwäche, Konzentrationsstörungen, Schlaflosigkeit, Migräne und schmerzhaften Rötungen bis hin zu Schlaganfällen und Lungenembolien.
Etwa 160 Impfschäden bundesweit anerkannt
Bundesweit sind nach einer Abfrage der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) unter den zuständigen Landesbehörden bis November etwa 160 Fälle anerkannt worden. Wobei dem Bericht zufolge die Zahl nicht exakt ist, weil Hamburg aus Datenschutzgründen nur eine Spanne statt einer konkreten Zahl genannt hat. Bei den Versorgungsämtern waren laut der FAZ in Deutschland bis Ende Oktober 5.297 Anträge auf Anerkennung eingegangen. Die Mehrheit wurde zurückgewiesen. Nur gut jeder zehnte Antrag war erfolgreich. Viele Menschen legen gegen abgelehnte Anträge auch Widerspruch ein. Seit Beginn der Impf-Kampagne ist bundesweit mehr als 187 Millionen Mal geimpft worden.
Schleswig-Holstein: 13 von mehr als 190 Fällen bewilligt
In Schleswig-Holstein wurden bis Ende Oktober laut "Schleswig-Holsteinische Landeszeitung" 13 von mehr als 190 Fällen bewilligt, bei mehr als sieben Millionen verabreichten Impfungen. In Mecklenburg-Vorpommern gingen laut "Schweriner Volkszeitung" bis Mitte Juli mehr als 100 Anträge ein, davon sei im Sommer nur einer bewilligt worden.
Zeitlicher Zusammenhang wird geprüft
Laut Behörden reicht für die Anerkennung, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden "wahrscheinlich" sei. Es muss entsprechend nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden ausschließlich durch die Impfung entstanden sein kann. Es werde geprüft, ob es einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem erstmaligen Auftreten und der Impfung gibt. Zudem werden Gesundheitsdaten und wissenschaftliche Studien ausgewertet. Die Ärztinnen und Ärzte prüfen auch, ob eine Gesundheitsstörung bei Menschen nach einer Impfung häufiger auftritt als bei ungeimpften Menschen. Als Hauptgrund für die Ablehnung der Anträge führt das niedersächsische Landesamt an, dass Zusammenhänge zwischen Impfungen und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen meist fehlten.