Illegales Autorennen: "Ich trage Mitschuld am Tod der Kinder"

Stand: 16.09.2024 13:32 Uhr

Bei einem illegalen Autorennen kamen 2022 in Barsinghausen zwei kleine Kinder ums Leben. Die Fahrer wurden verurteilt. Nach einer Revision wird nun neu verhandelt - mit bemerkenswerten Aussagen.

Der heute 41 Jahre alte Mitangeklagte sagte am Donnerstag vor dem Landgericht Hannover: "Ich trage eine Mitschuld am Tod der beiden Kinder." Es sei aber nie seine Absicht gewesen, jemanden zu töten. Die ebenfalls heute 41-jährige Hauptangeklagte hat zudem bei den Eltern um Entschuldigung gebeten. "Es tut mir leid, ich wollte das nicht", sagte sie. Der Vater der zwei und sechs Jahre alten getöteten Brüder sagte daraufhin, seine Kinder würden davon nicht wieder lebendig. "Das bringt gar nichts." Seine Frau leide jeden Tag, sagte er weiter.

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Auf einem Grasstück direkt neben einer Landstraße ist eine Gedenkstätte für Verunfallte errichtet. © Screenshot
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Unfall bei Autorennen: Beide Angeklagte in Hannover verurteilt

Die Hauptangeklagte muss für sechs Jahre ins Gefängnis, der Mitangeklagte für vier. Bei dem Unfall waren zwei Kinder gestorben. (17.04.2023) 1 Min

BGH hebt Urteil weitgehend auf

In einem ersten Prozess am Landgericht Hannover waren im April 2023 die Frau zu sechs und der Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden - wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten gegen das Urteil Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend auf.

War es Mord? Frage wird erneut verhandelt

Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen. Verurteilt wurden sie aber lediglich wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. In dem neuen Prozess wird nun der Mordvorwurf wieder aufgerollt, hieß es in einer Mitteilung des Landgerichtes Hannover.

Weder Begründung noch Beweiswürdigung frei von Rechtsfehlern

Der BGH sah bei dem ersten Urteil Rechtsfehler in zwei Punkten: So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt. Außerdem gehe es um das Würdigen von Beweisen zu einem Autorennen. Nur die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ließ der BGH bestehen.

Mit Tempo 180 auf der Gegenfahrbahn

Ein Auto liegt nach einem Unfall auf einem Feld. © picture alliance/dpa/Frank Tunnat Foto: Frank Tunnat
Bei dem Unfall im Februar 2022 starben zwei Kinder.

Wie das Landgericht Hannover in dem Prozess im vergangenen Jahr herausgearbeitet hatte, hatten sich die Angeklagten an dem Tag im Februar 2022 auf dem Heimweg von der Arbeit befunden. Beide hatten sich zuvor nicht gekannt. Laut Zeugen sollen beide Fahrzeuge auf einer Strecke von 500 Metern nebeneinanderher gerast sein. Die Hauptangeklagte habe dabei Geschwindigkeiten von 180 Stundenkilometern auf der Tempo-70-Strecke erreicht, bevor sie zunächst mit dem Auto eines 50-Jährigen und dann mit dem Fahrzeug einer Familie zusammenstieß.

Zwei kleine Brüder sterben bei Unfall

In dem Auto der Familie starb der zweijährige Junge noch an der Unfallstelle, sein sechs Jahre alter Bruder erlag seinen Verletzungen Tage später im Krankenhaus. Die Eltern, eine damals 29-jährige Frau und ein 37 Jahre alter Mann, erlitten schwere Verletzungen. Auch der zum Unfallzeitpunkt 50-jährige Fahrer des zuerst gerammten Wagens sowie die Angeklagte kamen mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Der 41-jährige mutmaßliche Mittäter blieb unverletzt.

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Die Angeklagte im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen bei Barsinghausen kommt mit verdecktem Gesicht in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. © picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte Foto: Julian Stratenschulte

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Die beiden Angeklagten (links und 3. von links) im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen in Barsinghausen stehen im Gerichtssaal im Landgericht Hannover. © dpa Foto: Moritz Frankenberg

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Die beiden Angeklagten (unscharf und hinter einer gelben Mappe) im Prozess um ein mutmaßliches Autorennen in Barsinghausen sitzen im Gerichtssaal im Landgericht Hannover. © dpa Foto: Moritz Frankenberg

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Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 18.07.2024 | 19:30 Uhr

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