BGH hebt Urteil wegen tödlichen Autorennens teilweise auf
Der BGH hat ein Urteil wegen eines Autorennens bei Barsinghausen (Region Hannover) zum Großteil aufgehoben. Die Angeklagten hatten Haftstrafen wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge bekommen.
Bei dem illegalen Rennen waren zwei kleine Kinder getötet worden. Im April 2023 hatte das Landgericht Hannover eine 40-jährige Frau zu sechs Jahren Gefängnis, einen ebenfalls 40-jährigen Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil weitgehend aufgehoben. Das geht aus einer Mitteilung des BGH vom Donnerstag hervor.
Weder Begründung noch Beweiswürdigung frei von Rechtsfehlern
Ursprünglich waren die Frau und der Mann wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen, verurteilt wurden sie wegen unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Der BGH sieht bei dem Urteil Rechtsfehler in zwei Punkten: So habe das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz der Frau zu Unrecht abgelehnt. Außerdem gehe es um das Würdigen von Beweisen zum Autorennen. Nur die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ließ der BGH bestehen. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer des Landgericht Hannovers neu verhandelt werden.
Zwei Brüder starben bei dem Unfall
Das Landgericht hatte es im April 2023 als erwiesen angesehen, dass die beiden 40-Jährigen mit ihren Autos mit bis zu 180 Kilometern pro Stunde nebeneinander hergefahren waren. Auf der einspurigen Straße galt Tempo 70. In einer Kurve hatte die Frau die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war gegen ein entgegenkommendes Auto geprallt. Zwei Brüder im Alter von zwei und sechs Jahren kamen bei dem Unfall ums Leben.