Ihme-Zentrum: Haftbefehl gegen Investor Windhorst ausgesetzt
Der Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst ist außer Vollzug gesetzt worden. Er war erlassen worden, weil der zeitweilige Haupteigentümer des Ihme-Zentrums bei einem Insolvenzverfahren fehlte.
Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst ausgesetzt. Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts Hannover am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Windhorst habe sich mit dem Gericht auf einen Termin verständigt.
Haftbefehl gegen Windhorst war Zwangsmaßnahme
Weil der zeitweilige Haupteigentümer des Ihme-Zentrums nicht zum Insolvenzverfahren gegen eine seiner Tochterfirmen erschienen war, hatte das Gericht zuvor den Haftbefehl erlassen. Das Gericht sah Windhorst in der Pflicht, weil er Geschäftsführer der Firma "Projekt IZ Hannover GmbH", die zahlungsunfähig ist, sei.
Windhorst kam nicht zu Gerichtstermin
Der Haftbefehl sei eine Zwangsmaßnahme gewesen, die Windhorst zur Mitarbeit mit den Ermittlern "motivieren" sollte, hatte eine Sprecherin gesagt. Eine Festnahme drohte dem Investor nicht. Das Gericht vertritt die Meinung, dass Windhorst als Geschäftsführer des insolventen Unternehmens eine Mitwirkungspflicht habe, hieß es. Dieser Pflicht war der Investor bisher nicht nachgekommen, zu einem Gerichtstermin im April sei er nicht erschienen. Der 47-Jährige legte daraufhin Beschwerde gegen den Haftbefehl ein. Die Begründung: Er könne nichts zu den Finanzströmen beitragen. Zuerst hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" über den Haftbefehl gegen den Großinvestor Lars Windhorst berichtet.
Windhorst-Ärger auch in Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein sorgt der Spekulant für Unmut. Dort hat er zwei Werften von FSG-Nobiskrug in Flensburg und Rendsburg gekauft und ihnen versprochen, Arbeitsplätze zu erhalten und zu investieren. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) kritisiert inzwischen, Windhorst habe von seinen jüngst gemachten Versprechen bis heute keines eingehalten.