Bettensteuer Hannover: Geld für Tourismus, aber weniger Gäste?
Die Reaktionen auf die geplante Bettensteuer in Hannover fallen gemischt aus. Die Steuer soll ab kommendem Jahr greifen und sich nach der Höhe des Zimmerpreises richten.
"Mir sind aktuell keine Städte bekannt, in denen die Einführung einer solchen Steuer zu Rückgängen bei der Übernachtungsfrequenz geführt haben", sagte Hans Christian Nolte, Chef der Hannover Marketing und Tourismus GmbH. Die Stadt rechnet mit zehn Millionen Euro Einnahmen im Jahr, 30 Prozent sollen in die Tourismus- und Standortförderung fließen. Das hält Nolte für zwingend notwendig.
Dehoga will Marktauswirkungen im Auge behalten
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga ist froh über die 30 Prozent für den Tourismus. "Dennoch werden wir als Verband eventuelle negative Marktauswirkungen durch die Erhebung der Beherbergungssteuer im Auge behalten", so Cord Kelle, Vorsitzender der Fachgruppe Hotellerie bei Dehoga. Der Verband hätte am liebsten komplett auf eine Bettensteuer verzichtet. Kritik hatte es ebenfalls von der Industrie- und Handelskammer Hannover gegeben. "Die Hotels in Hannover würden durch die Bettensteuer doppelt getroffen", sagte Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt. "Zum einen hätten sie mit der neuen Abgabe ab dem kommenden Jahr einen deutlichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu Hotels außerhalb der Stadtgrenzen. Und zum anderen sollen die Unternehmen diese Steuer auch noch selbst erheben und abführen, was mit beträchtlichem Aufwand verbunden ist."
Von der Bettensteuer ausgenommen sind Kinder und Jugendliche
Nach dem vorgestellten Vorschlag aus der Finanzverwaltung soll sich die Steuer nach der Höhe des Zimmerpreises richten. Bei 10 Euro werden beispielsweise 50 Cent pro Person und Nacht fällig. Bei Preisen zwischen 25 und 50 Euro sollen 3 Euro fällig werden. Den Plänen zufolge soll die Steuer sowohl für Dienst- als auch für Privatreisen greifen. Die Steuer soll zudem nicht nur für Hotels, sondern auch für Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen gelten. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Das letzte Wort über die Abgabe hat nun der Stadtrat.