Versuchter Mord in Peine: Gericht sieht Schuldunfähigkeit bei Täter
Das Landgericht Hildesheim hat am Mittwoch einen 24-Jährigen wegen Schüssen auf dessen Cousin verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht, sondern wegen seiner Drogensucht in eine Entzugsklinik.
Das Gericht hat den Mann nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen vorsätzlichen Vollrauschs verurteilt. "Der Täter hat sich vorsätzlich in den Zustand der Schuldunfähigkeit begeben", sagte Gerichtssprecher Jörg Heinemann dem NDR Niedersachsen. Während des Prozesses hatte der 24-Jährige nacheinander unterschiedliche Gründe für seine Tat genannt. Am Ende sah das Gericht schließlich nur einen als stimmig an: Der Mann ist nach einer Corona-Erkrankung seit Monaten schwer kokainabhängig und glaubte, unter dem Einfluss schwarzer Magie zu leiden. Auch bei den Schüssen auf seinen Cousin stand er demnach unter massivem Drogeneinfluss. Daher auch die Unterbringung in einer Entzugsklinik.
Schüsse trafen das Opfer in Bein und Rücken
Die Anklage lautete ursprünglich auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Der Verurteilte hatte im Februar in Peine seinen 29-jährigen Cousin mit zwei Schüssen schwer verletzt. Die beiden Männer hätten sich zunächst unterhalten und seien nebeneinander gegangen, bevor der Angeklagte sich einige Schritte zurückfallen ließ, eine halbautomatische Pistole zog und von hinten auf das Opfer feuerte. Der erste Schuss traf den Mann im Oberschenkel. Der Mann brach zusammen. Am Boden liegend traf ihn ein weiterer Schuss im unteren Rücken. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen. Der 24-Jährige flüchtete anschließend vom Tatort nahe einer Moschee, in der der Vater des Opfers Imam ist. Etwa zwei Wochen nach der Tat konnte der Angeklagte in einem Hotel in Braunschweig festgenommen werden.
Mitangeklagter wusste nichts von Tatabsichten
Ein 27-jähriger Mitangeklagter ist am Mittwoch freigesprochen worden. Er soll dem Schützen bei seiner Flucht geholfen haben, indem er ihn kurz nach der Tat mit einem Auto in der Nähe des Tatorts abgeholt hat. Allerdings hielt der Richter die Aussage für glaubwürdig, dass er nichts von den Absichten gewusst hatte.