Verkehrsgerichtstag: Trunkenheitsfahrten härter bestrafen
Wer betrunken einen schweren Unfall verursacht, soll künftig sein Auto verlieren können. Das ist eine Empfehlung, die der Verkehrsgerichtstag zum Abschluss seiner Tagung in Goslar ausgesprochen hat.
Demnach soll das Fahrzeug nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Das Fahrzeug müsse dann immer an den Staat abgegeben werden, empfahlen die Verkehrsfachleute am Freitag. Der Verkehrsgerichtstag zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheitsexperten in Deutschland. Seine Empfehlungen werden immer wieder vom Gesetzgeber berücksichtigt.
Wann ist eine Rauschfahrt strafbar?
Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen - etwa wenn es zu einem Unfall kommt. Auch wenn Fahrerin oder Fahrer Ausfallerscheinungen haben, kann die Fahrt strafbar sein. Die vorgeschlagene Regelung soll nach Ansicht der Vekehrsexperten für alle Fahrzeuge gelte, also auch für Fahrräder oder Roller. Voraussetzung soll sein, dass Fahrerin oder Fahrer in den vergangenen fünf Jahren bereits wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurden. Derzeit wird das Autofahren ab 1,1 Promille als Straftat geahndet. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber: Das Fahrzeug darf behalten werden. Eingezogen werden kann es bislang etwa beim Fahren ohne Führerschein oder bei illegalen Straßenrennen.
Keine milderen Strafen bei Unfallflucht
Unfallfluchten sollen weiterhin als Straftat gewertet werden - auch wenn es sich nur um Blechschäden handelt, so sieht es der Deutsche Verkehrsgerichtstag. Er sprach sich dagegen aus, Unfallfluchten zu Ordnungswidrigkeiten herabzustufen. Zugleich empfahlen die Expertinnen und Experten aber, das Prozedere zu vereinfachen. Der zuständige Arbeitskreis riet dazu, eine Mindestwartezeit nach Unfällen festzulegen. Auch stimmten die Fachleute mit großer Mehrheit dafür, eine zentrale Meldestelle einzurichten. Bei Bagatellunfällen könnten Beteiligte so ihrer gesetzlichen Pflicht zur Unfallmeldung nachkommen und ihre Daten angeben - und müssten nicht vor Ort womöglich auf die Polizei warten.
Fachleute fordern schärfere Strafen für Punktehandel
Wegen einer Gesetzeslücke ist es bislang möglich, Punkte für Vergehen im Straßenverkehr zu vermeiden. Wer möchte, kann Punkte eines anderen Menschen - je nach Rechtsauslegung straffrei - auf sich nehmen. Es gibt sogar Unternehmen aus dem EU-Ausland, die das gegen Geld online anbieten. Das Verkehrsgerichtstag fordert dafür Strafen. Unter anderem solle es möglich sein, Menschen, die derartige Angebote nutzen, Fahrverbote zu erteilen, so die Experten. Internetangebote für einen solchen Punktehandel sollten zudem verboten werden.