Stand: 22.11.2024 07:44 Uhr

Urteil: Party-Besucher biss dem DJ die Ohrmuschel ab

Auf einem Glasfenster in Göttingen steht die Aufschrift Amtsgericht, Arbeitsgericht Zentralgericht. © NDR Foto: Julius Matuschik
Laut Gericht ist der Verurteilte seit Jahrzehnten suchtkrank. (Themenbild)

Ein 34 Jahre alter Mann ist am Donnerstag vom Göttinger Landgericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Laut Urteil muss der Mann dem Opfer fünf Jahre lang monatlich 200 Euro bezahlen und seine Suchttherapie fortsetzen. Im Februar 2023 hatte er dem DJ eines Clubs in Göttingen während einer Party die linke Ohrmuschel abgebissen. Laut einem psychiatrischen Gutachten war der 34-Jährige zum Tatzeitpunkt berauscht und seit zwei Jahrzehnten von Alkohol und Drogen abhängig. Das Gericht begründete die Strafe zur Bewährung damit, dass der Mann aufgrund eines anderen Urteils bereits einige Monate in Haft verbracht hatte und vorzeitig entlassen wurde. Nun soll er strenge Auflagen erfüllen. Das Ohr des DJs ist dauerhaft entstellt. Dies belaste ihn weiterhin psychisch, sagte das 46-jährige Opfer während der Verhandlung.

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Der Braunschweiger Dom von oben. © NDR Foto: Julius Matuschik
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NDR 1 Niedersachsen | Regional Braunschweig | 22.11.2024 | 08:30 Uhr

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