Tanzverbot: Fall aus Göttingen kommt vor Bundesverfassungsgericht
Das Tanzverbot an Karfreitag wird juristisch neu bewertet. Das Amtsgericht Göttingen hat einen Streitfall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Anlass ist ein Bußgeldbescheid über 1.700 Euro.
Das Bußgeld hatte die Stadt Göttingen gegen die Betreiber einer Diskothek verhängt. Diese sollen demnach an Gründonnerstag und Karfreitag gegen das Niedersächsische Feiertagsgesetz verstoßen haben. Die Betreiber wehrten sich gegen das Bußgeld, sodass das Verfahren vor dem Amtsgericht Göttingen landete. Doch die zuständige Richterin setzte die Verhandlung aus, um die zentrale Frage vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen: Verstößt das Tanzverbot an Karfreitag gegen die Religionsfreiheit?
Tanzverbot: Eingriff in Grundrechte und staatliche Neutralität?
Das Niedersächsische Feiertagsgesetz verbietet öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag, 5 Uhr, bis Karsamstag. Anwalt Alexander Schneehain, der die Betreiber der Diskothek vertritt, hält das für verfassungswidrig. Das Verbot greife in mehrere Grundrechte ein, darunter die Religionsfreiheit und das Gebot staatlicher Neutralität, sagte er. "Nichtchristen werden gezwungen, sich an religiöse Regeln zu halten", kritisierte Schneehain. Das Verbot schade zudem wirtschaftlich: Besonders in der Unterhaltungsbranche, die auf Feiertagsveranstaltungen angewiesen ist, bedeute es erhebliche Umsatzeinbußen, sagte er. Außerdem: Während Tanzveranstaltungen verboten seien, blieben Kinos oder Restaurants offen, so der Anwalt. Wann es ein Urteil in Karlsruhe gibt, ist noch offen.