Quartiersabgabe: Stadt Göttingen erleidet Schlappe vor Gericht

Hauseigentümer in Göttingens Innenstadt müssen vorerst keine Sonderabgabe an die Stadt zahlen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in mehreren Eilverfahren entschieden, dass die Quartierssatzung erhebliche Mängel aufweist und voraussichtlich nichtig ist. In Göttingen soll das Innenstadtquartier attraktiver werden: mit WLAN-Stationen, einer Kinderbetreuung und dem Aufhübschen von leeren Schaufenstern. An den Kosten in Höhe von einer Million Euro sollten sich auch die Anlieger finanziell beteiligen. Einer der Hauseigentümer wurde aufgefordert, für die nächsten fünf Jahre 21.000 Euro zu zahlen. Die Anlieger klagten und bekamen Recht. Die Hauseigentümer seien nicht ausreichend über das Projekt informiert worden, urteilte das Verwaltungsgericht. Außerdem fehle es an einer nachvollziehbaren Kostenschätzung. Die Stadt Göttingen kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen.
