Prozessauftakt: Zwei Frauen in Göttingen ermordet
Vor dem Landgericht Göttingen hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 52-jährigen Mann wegen zweifachen Mordes begonnen. Der Angeklagte soll im vergangenen Herbst im Göttinger Stadtteil Grone zwei Frauen schwer attackiert und getötet haben. Der Mann war nach der Tat durch Süd-Niedersachsen geflüchtet. Erst einen Tag später konnten Polizisten ihn in Göttingen stellen und überwältigen.
44-Jährige angezündet, mit Messer attackiert
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf einer Straße in Grone aufgelauert, sie mit einer brennbaren Flüssigkeit bespritzt und angezündet zu haben. Als die 44-Jährige flüchten wollte, habe er sie verfolgt und mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen. Auch einen Feuerlöscher soll der Angeklagte auf sein Opfer geworfen haben, heißt es in der Anklage. Die Frau starb noch am Ort des Verbrechens. Dem Angeklagten wird auch zur Last gelegt, in diesem Zusammenhang ausgerufen zu haben: "Ich hab doch gesagt, mich verlässt man nicht, mich betrügt man nicht". So erläuterte Oberstaatsanwalt Andreas Buick zu Prozessauftakt den Vorwurf der besonders niedrigen Beweggründe.
Kollegin stirbt, zwei Männer werden verletzt
Auch auf eine Kollegin der Frau, die ihr habe zu Hilfe eilen wollen, habe der Angeklagte wiederholt eingestochen. Sie starb später im Krankenhaus. Den Tatablauf hat die Staatsanwaltschaft anhand von Zeugenaussagen und Handyvideos rekonstruiert - zwei Männer, die helfen wollten, wurden ebenfalls durch Messerstiche verletzt. Sie sind Nebenkläger in diesem Prozess.
Drei Mal wegen Vergewaltigung verurteilt
Zu dem Vorwurf des Doppelmordes hat der Angeklagte bislang geschwiegen. Eine lebenslange Haftstrafe gilt als sehr wahrscheinlich. Es wäre nicht die erste Haft für den 52-Jährigen: Bereits drei Mal wurde der Mann wegen Vergewaltigung verurteilt.
Der Prozess findet trotz der Corona-Pandemie statt. Ein Verschieben sei nicht möglich, da der Angeklagte in Untersuchungshaft sitzt, sagte ein Gerichtssprecher. Die Zahl der im Verhandlungssaal anwesenden Personen sei aber beschränkt worden, sodass der Mindestabstand gewährleistet sei.