Northeim: Strafanzeige nach Insolvenz der Landesgartenschau?
Nach der Insolvenz der Landesgartenschau in Bad Gandersheim soll Strafanzeige gegen die frühere Geschäftsführerin erstattet werden - aber nicht sofort und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Northeimer Kreistag stimmte am Montagabend einem Antrag von CDU, FDP und Unabhängigen mit knapper Mehrheit zu. 25 Abgeordnete waren dafür, 24 stimmten mit Nein, vor allem aus den Reihen von SPD und Grünen. Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (SPD) enthielt sich. Der Kreistag beauftragte sie, wegen des Anfangsverdachts der Insolvenzverschleppung und Untreue Strafanzeige gegen die frühere Geschäftsführerin Ursula Hobbie zu erstatten. Voraussetzung ist, dass ausreichende Hinweise vorliegen, die den Anfangsverdacht für Straftaten erhärten. Dazu soll das Gutachten des Insolvenzverwalters abgewartet werden. In der Kreistagssitzung erklärte Strafrechtsanwalt Karl-Heinz Mügge als Sachverständiger, dass eine Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt deutlich verfrüht und unprofessionell wäre. Das sahen SPD und Grüne genauso. CDU, FDP und Unabhängige änderten daraufhin ihren Antrag.