"Mord ohne Leiche": BGH bestätigt Haftstrafe für Polizisten
Der Bundesgerichtshof hat im "Mord ohne Leiche"-Verfahren die Revision eines Bundespolizisten aus Liebenburg verworfen. Er war wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Bei der Überprüfung des Urteils haben die Richter in Karlsruhe nach eigenen Angaben weder Verfahrensfehler noch andere Rechtsfehler feststellen können. Damit ist das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51 Jahre alte Polizist aus Liebenburg (Landkreis Goslar) im April 2021 seinen engsten Freund in dessen Garten getötet hat.
Fall wird als "Mord ohne Leiche" bekannt
Dem Urteil des Landgerichts Braunschweig ging ein langer Indizienprozess voraus. Am Tatort wurden etwa Blutspuren des Opfers festgestellt. Die Leiche wurde bis heute nicht gefunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 51-Jährige sie im Umkreis von 80 Kilometern von Goslar versteckt hat. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteile eine Affäre mit Ehefrau des Getöteten. Er habe dann seinen Platz in der Familie einnehmen wollen.