Fußgänger getötet: Jugendstrafe für 19-jährigen Autofahrer
Ein 19-Jähriger ist am Amtsgericht Braunschweig wegen fahrlässiger Tötung eines Fußgängers zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dem Gericht zufolge soll er außerdem 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, um sich der Schwere seiner Tat bewusst zu werden. Während der Verhandlung gab der 19-Jährige zu, mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein. Laut Gutachten war er im März 2024 mit rund 90 Kilometern pro Stunde in der Braunschweiger Innenstadt unterwegs. An einer Ampelkreuzung übersah er einen 57-jährigen Fußgänger, der beim Zusammenstoß ums Leben kam. Der Getötete sei zu diesem Zeitpunkt angetrunken gewesen und habe eine rote Ampel missachtet. Laut Staatsanwaltschaft wäre der Unfall trotzdem vermeidbar gewesen, wenn der 19-Jährige nicht zu schnell gefahren wäre.