Lebenslange Haft für Doppelmord in Grone
Der Doppelmörder von Grone muss lebenslang in Haft. Das Landgericht Göttingen befand den 53 Jahre alten Frank N. des zweifachen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin und ihrer Arbeitskollegin sowie der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Es stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine anschließende Sicherungsverwahrung soll es aber nicht geben, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Mit dem Urteil folgte die Kammer in fast allen Punkten der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte zuvor dafür plädiert, die Taten als Totschlag zu werten. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vor Gericht eingeräumt. Er sei selber erschüttert über seine Taten und übernehme die Verantwortung.
"Einen Gewaltexzess abgespielt"
Ein anderes Urteil als lebenslänglich wäre nicht vermittelbar gewesen, so der Richter. Frank N. habe einen Gewaltexzess, ein Programm kontrollierter Wut abgespielt, so der Richter. 25-mal hatte der Täter im vergangenen September auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen und sie zweimal angezündet. Dann warf er einen Feuerlöscher, mit dem ein Helfer versucht hatte, ihn zu stoppen, auf die wehrlos am Boden liegende 44-Jährige. Der Gerichtsmediziner sprach im Prozess von einem Overkill - einem Übertöten.
Helferin ebenfalls getötet
Das Mordopfer hatte sich zuvor von Frank N. getrennt. Dessen Ausruf "mich betrügt man nicht" während der Tat sei ein Besitzanspruch, den N. mit brachialer Gewalt durchgesetzt habe, so der Richter. Eine Arbeitskollegin, die der 44-Jährigen zu Hilfe eilte, verletzte N. ebenfalls tödlich mit dem Messer. Auch diese Tat wertet die Kammer als Mord. Weitere Helfer wurden ebenfalls verletzt.
Familie: Frank N. soll nie wieder freikommen
Die Familie der 44-Jährigen trat als Nebenklägerin auf. Die zehnjährige Tochter leide sehr unter dem gewaltsamen Tod der Mutter, so Anwalt Steffen Hörning. Der Wunsch der Familie sei, dass der Täter nie wieder aus dem Gefängnis komme. Die Verteidiger von Frank N. wollen gegen das Urteil in Revision gehen.