Kündigung rechtens: Busfahrer wirft Gast raus - und verliert Job
Die Göttinger Verkehrsbetriebe haben einem Fahrer zu Recht gekündigt, der gewaltsam einen alkoholisierten Fahrgast aus einem Bus entfernt hat. Laut Arbeitsgericht hätte er die Polizei rufen müssen.
Im vergangenen Sommer hatten die Göttinger Verkehrsbetriebe (GÖVB) den Fahrer nach 25 Jahren fristlos entlassen. Der Vorwurf: Er habe einen Fahrgast von seinem Sitz gezogen und aus dem Bus geworfen. Nachdem der Passagier auf den Boden gefallen und wieder aufgestanden sei, habe ihm der Fahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Videoaufnahmen belegen, dass dies im Wesentlichen zuträfe, heißt es im Urteil. Nicht zu erkennen sei, ob der Busfahrer den Fahrgast mit dem Faustschlag traf und ob er zuvor Fahrgäste belästigt hatte.
Fahrer: Mann belästigte Frau und wollte Bus nicht verlassen
Der Busfahrer hatte vor Gericht erklärt, dass der alkoholisierte Fahrgast eine junge Frau belästigt habe. Zudem habe er keinen Fahrausweis zeigen wollen. Auf die Aufforderung, den Bus zu verlassen, habe er nicht entsprechend reagiert. Zudem schilderte der Kläger, dass der Fahrgast draußen mit einer Getränkedose in der Hand eine Bewegung auf ihn zu gemacht und sich ihm drohend genähert habe. Daraufhin habe er im Affekt eine Schlagbewegung gemacht, so der Busfahrer.
Gericht sieht belastende Situation, aber falsche Reaktion
Das Arbeitsgericht Göttingen wies die Kündigungsschutzklage des Mannes als unbegründet ab. Sein Verhalten sei eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung. Dabei sei nicht verkannt worden, dass schwierige Fahrgäste für Busfahrer eine große Belastung seien. Nachdem der Fahrgast den Bus nicht verlassen wollte, hätte der Kläger jedoch die Leitstelle oder die Polizei anrufen können und müssen.