Kündigung nach Schreiattacke: Güteverhandlung gescheitert
Im Dezember hatte der Landkreis Northeim einem Betriebsleiter wegen einer angeblichen Schreiattacke fristlos gekündigt. Eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Göttingen ist nun gescheitert.
Beide Parteien, der ehemalige Betriebsleiter und der Landkreis, haben bei der Verhandlung am Mittwoch bekundet, Lösungen für den Konflikt finden zu wollen. In den kommenden Wochen soll es weitere Gespräche geben. Dabei steht offenbar auch die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung des 61 Jahre alten Mannes im Raum, der vor der fristlosen Kündigung seit Oktober 1992 beim Landkreis beschäftigt war.
Führungsverhalten im Fokus des Konflikts
Anlass für die Kündigung war ein Vorfall von vergangenem November - zu dem es unterschiedliche Darstellungen gibt. Im Zentrum des Konflikts: das Führungsverhalten des 61-Jährigen. Wie der Richter am Mittwoch rekonstruierte, soll eine Angestellte dem Betriebsleiter der Kreisabfallwirtschaft eine Überlastungsanzeige vorgelegt haben. Der Mann soll mit einer 20-minütigen lautstarken Tirade reagiert haben und der Angestellten verweigert haben, den Raum zu verlassen. Der Betriebsleiter sagte hingegen aus, dass es ein fünfminütiges Gespräch in sachlichem Ton gegeben haben.
Erste Freistellung, dann fristlose Kündigung
Nach dem Gespräch hatte sich die angestellte Bürokraft bei der Landrätin beschwert. Zunächst stellte der Landkreis den 61-Jährigen, der von 2012 bis 2018 alleiniger Betriebsleiter der Kreisabfallwirtschaft war und seit 2019 in einer Doppelspitze fungierte, von seinen Aufgaben frei. Nach weiteren Gesprächen mit dem Mann erfolgte die fristlose Kündigung. Der Personalrat soll nicht angehört worden sein. Der 61-Jährige reichte daraufhin eine Kündigungsschutzklage ein.