Kinder zum Essen gezwungen? Kita-Mitarbeiterin geht in Berufung
Die wegen Nötigung und Freiheitsentzugs verurteilte Sozialassistentin einer Kindertagesstätte in Nesselröden (Landkreis Göttingen) geht in Berufung. Sie war zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Angeklagte habe fristgerecht gegen das Urteil Berufung eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Damit geht der Fall an das Landgericht Göttingen. Das Amtsgericht Duderstadt hatte die 45-Jährige vor knapp zwei Wochen zu 4.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Frau in fünf Fällen Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen hatte. Zudem soll sie ein quengelndes Kind eingesperrt haben.
Kita-Mitarbeiterin wäre vorbestraft gewesen
Mit der Verurteilung zu 110 Tagessätzen à 40 Euro wäre die Kita-Mitarbeiterin vorbestraft gewesen. Das ist man ab 90 Tagessätzen. Die Nebenkläger hatten zudem ein Berufsverbot gefordert. Das hatte der Richter in Duderstadt aber abgelehnt.