Kinder zum Essen gezwungen: Kita-Mitarbeiterin schuldig gesprochen

Stand: 21.03.2024 16:32 Uhr

Eine Sozialassistentin einer Kindertagesstätte in Nesselröden (Landkreis Göttingen) ist wegen Nötigung und Freiheitsentzug verurteilt worden. Sie hatte Kinder zum Essen gezwungen und eines eingesperrt.

Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte die Frau am Donnerstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiterin fünf Mal Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen hatte. Die 45-Jährige habe den Kopf der Kinder festgehalten und ihnen das Essen in den Mund gestopft. Das sei so in keiner Kita in Niedersachsen zu akzeptieren, sagte der Richter. Auch den Vorwurf des Freiheitsentzugs sah das Gericht als erfüllt an. Demnach hatte die Sozialassistentin ein quengelndes Kind eingesperrt. Mit der Verurteilung zu 110 Tagessätzen zu je 40 Euro ist die Frau vorbestraft. Das ist man ab 90 Tagessätzen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Gericht lehnt Berufsverbot für die Frau ab

Die Nebenkläger forderten zudem ein Berufsverbot für die Frau. Das lehnte der Richter aber ab. Der psychisch belastende Prozess und das resultierende Medien-Echo würden ausreichen, dass die Angeklagte sich nicht noch einmal so verhalten würde, sagte der Richter.

Nötigung und Freiheitsberaubung von Kindern in Kindergarten

Die Staatsanwaltschaft hatte der 45 Jahre alten Frau aus Duderstadt Nötigung und Freiheitsberaubung von sieben Kindern aus der Krippengruppe der katholischen Einrichtung vorgeworfen. In einem Fall wurde sie am Donnerstag freigesprochen. Die Sozialassistentin hatte laut Anklage zwischen September 2021 und Juli 2022 fünf Kindern gegen deren Willen Essen in den Mund gestopft. Ein Kind habe sie in der Mittagspause daran gehindert, aufzustehen, ein weiteres habe sie in einen Garderobenraum gesperrt. Die Angeklagte habe gewusst, dass das Kind die Tür nicht selbst öffnen konnte. Sie habe die Tür erst nach einigen Minuten wieder geöffnet, so die Staatsanwaltschaft. Die betroffenen Kinder waren zwischen einem und drei Jahren alt.

Eltern klagen erfolgreich gegen Weiterbeschäftigung unter Auflagen

Vor rund einem Jahr war eine Strafanzeige gegen die Sozialassistentin und eine Erzieherin der Einrichtung eingegangen. Darin wurde beiden Fehlverhalten vorgeworfen. Das Verfahren gegen die Erzieherin hat die Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Bistum Hildesheim hatte die beiden Beschuldigten als Träger des Kindergartens im vergangenen Juli zunächst von der Arbeit freigestellt. Wegen der angespannten personellen Lage durften sie schließlich trotz laufender Ermittlungen unter Auflagen wieder arbeiten. Daraufhin zogen mehrere Eltern vor Gericht - mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab ihrem Eilantrag statt. Nach Ansicht des Gerichts genügten die Auflagen nicht, um eine mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls auszuschließen.

Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 21.03.2024 | 19:30 Uhr

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